Auch eine Abmahnung von Arthur Gerletz und Wladimir Gusenkow über die Kanzlei Gernot Hennig erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

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Mir wurde eine Abmahnung von Arthur Gerletz und Wladimir Gusenkow über die Kanzlei Gernot Hennig zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, dann berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung wird ausgeführt, dass die Abmahner Inhaber der folgenden Unionsmarken sind:

  1. „Geometry Hookah“, Unionsmarke Nr. 018243081,
  2. „VZ Hookah“, Unionsmarke Nr. 018243078,
  3. „Japona Hookah“, Unionsmarke Nr. 018243529,
  4. „Mamay Customs“, Unionsmarke Nr. 018246275,
  5. „Werkbund Hookah“, Unionsmarke Nr. 018243528 und
  6. „Moon“, Unionsmarke Nr. 018410568

Zu diesen Marken wird ausgeführt, dass der Markenschutz jeweils insbesondere die Nizza-Klasse 34 umfasse, unter anderem für Raucherartikel und orientalische Wasserpfeifen. Registerauszüge der Marken sind dem Schreiben beigefügt.

Im Weiteren wird auf verschiedene Angebote des abgemahnten Unternehmens in dessen Internetauftritt verwiesen. Gerügt wird insoweit, dass das abgemahnte Unternehmen ohne Zustimmung der Abmahner Shishas und Tabakköpfe für Shishas unter Verwendung der Bezeichnungen „Geometry Hookah“, „VZ Hookah“, „Japona Hookah“, „Mamay Customs“, „Werkbund Hookah“ und „Moon“ anbietet bzw. angeboten hat, wodurch die Gefahr besteht, dass es beim angesprochenen Verkehr zu Verwechslungen kommt.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Das abgemahnte Unternehmen soll:

  • das beanstandete Verhalten unverzüglich unterlassen und dauerhaft einstellen,
  • die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausräumen,
  • Anwaltskosten auf der Grundlage eines Wertes von 180.000,00 Euro tragen (4.069,80 Euro) und
  • Auskünfte erteilen.

Meine Einschätzung: 

Eine Abmahnung wegen des Vorwurfes einer Markenrechtsverletzung sollten Sie unbedingt ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Besonders wichtig: Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Sachverhaltes müssen Sie unbedingt klären, von welchen Lieferanten die streitgegenständlichen Produkte bezogen worden sind und ob der Vertrieb der Produkte auch an gewerbliche Abnehmer erfolgt ist. Je nach Fall bestehen nämlich unter Umständen weitreichende Folgeansprüche:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/markenrechtliche-abmahnung-erhalten-was-sie-zu-den-folgeanspruechen-wissen-sollten-192404.html

Aufgrund der im gewerblichen Rechtsschutz üblichen sehr kurzen Fristen sollten Sie sehr schnell klären, wie in der Angelegenheit weiter vorgegangen werden soll. Dies gilt sowohl für das Vorgehen gegenüber dem eigenen Lieferanten und gegebenenfalls den eigenen gewerblichen Abnehmern als auch für das Vorgehen gegenüber den Abmahnern.

In dem mir vorliegenden Fall wirft die Abmahnung unter verschiedenen Aspekten Fragen auf. Insbesondere ist nicht ganz klar, auf welcher Tatsachengrundlage der Vorwurf der Markenrechtsverletzung erhoben wird.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.   

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Arthur Gerletz und Wladimir Gusenkow über die Kanzlei Gernot Hennig erhalten haben und sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung?

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


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