Auch eine Abmahnung von Besser-Hollandrad über Rechtsanwältin Fischer-Battermann erhalten?

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Hier in der Kanzlei wurde aktuell erneut eine Abmahnung von Rechtsanwältin Fischer-Battermann für die Firma Besser-Hollandrad, Inhaber Erwin Besser, zur Prüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt. Anders als in vorangegangen Verfahren geht es in dem aktuell vorliegenden Fall um die Nutzung eines Fotos bei Amazon. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung

Die hier aktuell vorliegende Abmahnung ist an einen Amazon-Händler gerichtet. Gerügt wird die Nutzung eines konkret bezeichneten Bildes bei Amazon. In diesem Zusammenhang wird zunächst ausgeführt, dass der Abmahner Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an dem streitgegenständlichen Bildmaterial sei. Gerügt wird konkret ein Verstoß gegen § 19 a Urheberrechtsgesetz (UrhG) durch das öffentliche Zugänglichmachen des Bildmaterials ohne die Zustimmung des Urhebers bzw. des Inhabers der Nutzungsrechte. Der Abmahner habe Anspruch auf die sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen.

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung

Der Abgemahnte wird aufgefordert, das Bildmaterial sofort und umfassend zu entfernen und zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr eine geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist dem Schreiben als Muster beigefügt.

Des Weiteren soll der Abgemahnte Schadenersatz in Höhe von 2.790,00 Euro leisten und Anwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 8.790,00 Euro (808,13 Euro) erstatten.

Meine Einschätzung

Die abmahnende Firma Besser-Hollandrad, Inhaber Erwin Besser, ist hier in der Kanzlei bereits bekannt. In der Vergangenheit wurden mir mehrfach wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zur Prüfung vorgelegt, bei denen sich die Frage nach der Rechtsmissbräuchlichkeit stellte. Diese Frage war Gegenstand eines von mir betreuten gerichtlichen Verfahrens vor dem Landgericht Bochum. Mit Datum vom 05.09.2017 ist in dem entsprechenden einstweiligen Verfügungsverfahren der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurückgenommen worden.

Auch die Berechtigung der hier aktuell vorliegenden urheberrechtlichen Abmahnung der Firma Besser-Hollandrad unterliegt nach meiner Auffassung Zweifeln.

Meine Empfehlungen

  • Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  • Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  • Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwältin Fischer-Battermann für die Firma Besser-Hollandrad, Inhaber Erwin Besser, erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

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Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gern können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.



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