Auch eine Abmahnung von der Prosport GmbH über die Kanzlei Sachs erhalten? Ich berate Sie.

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Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Mir wurde eine Abmahnung der Prosport GmbH über die Kanzlei Sachs wegen des Vorwurfs Markenverstoß gegen die Wortmarke „WHEY PRO“ zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:


In der mir vorliegenden Abmahnung wird zunächst an die Rechte an der deutschen Wortmarke „WHEY PRO“ verwiesen. Diese Marke ist zur Registernummer 39835044 in den Klassen 05, 29, 30 und 32 unter anderem für Waren wie Nährstoffkonzentrate zur eigenen Anmischung aus Milchpulver und/oder tierischen und/oder pflanzlichen Eiweißstoffen und/oder Kohlenhydraten eingetragen. Zu dieser Marke wird ausgeführt, dass der Markeninhaber die Firma Prosport GmbH ermächtigt habe, die Marke zu benutzen und die Rechte an dieser geltend zu machen.


Im Weiteren wird unter Verweis auf den Internetauftritt des Abgemahnten ausgeführt, dass dieser unter der Bezeichnung „Whey Pro“ ebenfalls ein Proteinpulver in verschiedenen Geschmacksrichtungen anbietet und hiermit die Markenrechte an der Marke „WHEY PRO“ verletze.


Zu den Forderungen in der mir vorliegenden Abmahnung:


Auf der Grundlage der Ermächtigung des Markeninhabers fordert die Prosport GmbH


  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
  • die Erteilung einer Auskunft über Art und Umfang der begangenen Handlungen,
  • den Rückruf aller im Verkehr befindlichen Produkte aus dem Markt und
  • die Erstattung von Rechtsanwaltskosten auf der Basis eines Gegenstandswertes von 80.000,00 Euro (2.293,25 Euro).

Meine Einschätzung: 


Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie unbedingt ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.


Besonders wichtig: Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Sachverhaltes müssen Sie unbedingt klären, von welchem Lieferanten Sie die streitgegenständlichen Produkte bezogen hatten und ob der Vertrieb der Produkte auch an gewerbliche Abnehmer erfolgt ist. Je nach Fall bestehen nämlich unter Umständen weitreichende Folgeansprüche.


Aufgrund der im gewerblichen Rechtsschutz üblichen sehr kurzen Fristen sollten Sie sehr schnell klären, wie Sie in der Angelegenheit weiter vorgehen wollen. Dies gilt sowohl für das Vorgehen gegenüber dem eigenen Lieferanten und gegebenenfalls den eigenen gewerblichen Abnehmern als auch für das Vorgehen gegenüber der Abmahnerin.


Meine Empfehlungen:


  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung keine Zahlungen.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:


Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.


Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung der Prosport GmbH über die Kanzlei Sachs wegen des Vorwurfs Markenverstoß gegen die Wortmarke „WHEY PRO“ erhalten haben:


  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

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