Auch eine Abmahnung von der Vorwerk-Gruppe über die Kanzlei Hogan Lovells erhalten? Ich berate Sie.

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Mir wurde eine Abmahnung der Vorwerk-Gruppe, insbes. der Vorwerk International AG und der Vorwerk Deutschland Stiftung & Co. KG, über die Kanzlei Hogan Lovells zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung wird der Vorwurf der Verletzung der Rechte an den Marken „THERMOMIX“ und „Cookidoo“ erhoben. Unter Verweis auf das Angebot des Abgemahnten wird gefordert, dass der Abgemahnte sein rechtswidriges Verhalten unverzüglich einstellt, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgibt, Auskünfte erteilt, seine Schadenersatzverpflichtung anerkennt und Rechtsanwaltskosten zahlt.

Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen unter anderem eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe i.H.v. 5.100,00 Euro vor.

Meine Einschätzung: 

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Sofern der Vorwurf der Verletzung von Markenrechten durchgreift, bestehen neben dem Unterlassungsanspruch weitreichende Folgeansprüche. Was Sie insoweit beachten sollten, habe ich in dem folgenden Beitrag für Sie zusammengestellt:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/markenrechtliche-abmahnung-erhalten-was-sie-zu-den-folgeanspruechen-wissen-sollten-192404.html

Meine Empfehlungen:

  1. Klären Sie zunächst die laufenden Fristen! Beachten Sie insoweit bitte, dass in Abmahnschreiben häufig zwei Fristen gesetzt werden (eine Frist für die Abgabe der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und eine weitere etwas längere Frist für die Erteilung von Auskünften und die Zahlung der Anwaltskosten).
  2. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  3. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  4. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von markenrechtlichen Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von der Vorwerk-Gruppe über die Kanzlei Hogan Lovells erhalten haben und sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung?

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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