Auch eine Abmahnung von Dominik Dinger über die F3S Rechtsanwälte erhalten? Ich berate Sie.

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Mir wurde eine Abmahnung von Dominik Dinger über die F3S Rechtsanwälte zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst darauf hingewiesen, dass der Abmahner Inhaber der Wortmarke „Dinger-Design“ ist (Registernummer: 302019204284). In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung der Marke für die Klasse 16 erfolgte, somit unter anderem für Aufkleber und Sticker.

Im Weiteren wird ausgeführt, dass der Abmahner erfahren habe, dass der Abgemahnte bei Amazon Angebote einstellt, in denen er Aufkleber unter der Bezeichnung „Dinger-Design“ anbiete. Dabei handle es sich um markenfremde Ware, also um Plagiate. Der Abgemahnte habe von dem Abmahner kein Recht erworben, Aufkleber unter der Bezeichnung zu vertreiben bzw. das geschützte Kennzeichen im geschäftlichen Verkehr zu verwenden. Der Abgemahnte verstoße daher gegen die Markenrechte des Abmahners.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro vor.

Des Weiteren soll der Abgemahnte Auskunft erteilen, Schadenersatz leisten und Rechtsanwaltskosten erstatten. Die Rechtsanwaltskosten werden in dem Abmahnschreiben auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 50.000,00 Euro beziffert (1.822,96 Euro).

Meine Einschätzung:

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Die mir vorliegende Abmahnung wirft unter verschiedenen Aspekten Fragen auf. Insbesondere ist die mit dem Abmahnschreiben übersandte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten des Abmahners gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Dominik Dinger über die F3S Rechtsanwälte erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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