Auch eine Abmahnung von Inka Mininno erhalten? Ich berate auch Sie.

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Hier in der Kanzlei wurde uns wieder einmal eine Abmahnung der RechtsanwälteZierhut IP für Frau Inka Mininno  wegen einer Markenrechtsverletzung zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:


 Frau Inka Mininno ist Inhaberin der Marke „Embrace“, Registernummer 302022210265 für die Klassen 6,25 und 26. Die Marke wurde am 12.3.2022 angemeldet und am 02.05.2022 in das Register eingetragen.

In der Abmahnung wird gerügt, dass eine Textilien im Internet mit dem Zusatz „Embrace“ angeboten wurde. Sollte sich um eine Verletzung der eingetragenen Marke handeln.


Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor. Es werden ferner Auskunftsansprüche und Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Die Abmahnkosten werden nach einem Gegenstandswert in Höhe von 150.000 € berechnet, mithin 2538,10 €.

Meine Einschätzung: 

Obwohl die Marke „Embrace“ erst seit kurzem im Register eingetragen ist, kann das Angebot von Textilien, bei denen das Kennzeichen genutzt wird, eine Markenrechtsverletzung darstellen. In der Vergangenheit hat Frau Inka Mininno aus einer anderen Marke „Embrace“ bereits das Angebot von Schuhen abmahnen lassen.

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist weitgehend und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden. Ferner ist der Gegenstandswert von 150.000 € in der Abmahnung nach unserer Auffassung sehr hoch.

Bevor eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, muss gewährleistet sein, dass gegen die Unterlassungserklärung nicht verstoßen wird.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte Zierhut IP für  Frau Inka Mininno  erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).
  • Schicken Sie mir eine E-Mail (rostock@internetrecht-rostock).
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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