Auch eine Abmahnung von Koninklijke Philips Electronics N.V. wegen Markenrechtsverletzung erhalten? Ich berate auch Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde mir eine Abmahnung der Rechtsanwälte Dr. Eickelau, Masberg & Kollegen für Koninklijke Philips Electronics N.V.  zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der Abmahnung wird der Import bzw. Vertrieb von gefälschten Ersatzzahnbürstenköpfen mit der Kennzeichnung „Philips SONICARE“ behauptet.

Es wird eine Unterlassungserklärung sowie eine umfangreiche Auskunft gefordert sowie eine Herausgabe der noch im Besitz befindlichen markenrechtsverletzenden Ware sowie Kostenerstattungs- und Schadenersatzansprüche.


Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor.


Meine Einschätzung: 


Wenn es sich bei den angebotenen bzw. festgestellten Produkten tatsächlich um Markenrechtsverletzungen handelt, kann die Firma Koninklijke Philips Electronics N.V.  weitgehende Ansprüche geltend machen.

Neben Unterlassungsansprüchen bestehen in diesem Fall auch weitgehende Auskunftsansprüche sowie Schadenersatzansprüche. Sollten die Produkte an gewerbliche Abnehmer (z.B. zum Weiterverkauf) abgegeben worden sein, gibt es ggf. die Verpflichtung zum Produktrückruf.


In diesem Zusammenhang ein wichtiger Hinweis:


Der Import von mit einer Marke gekennzeichneten Produkten oder einer Verpackung aus dem Nicht-EU-Ausland (z.B. China) ist immer (!) eine Markenrechtsverletzung. Es handelt es sich entweder um eine Markenfälschung oder es liegt ein sogenannter Parallelimport vor. Selbst wenn es sich um echte Produkte des Markenherstellers handelt, dürfen diese nur mit Zustimmung des Markeninhabers von außerhalb der Europäischen Union in die Europäische Union importiert und hier vertrieben werden.


Aufgrund der weitreichenden Folgen der geforderten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung empfehle ich eine Beratung.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  


Sie haben auch eine Abmahnung von Koninklijke Philips Electronics N.V.  erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte Eikelau, Masberg & Kollegen für die Koninklijke Philips Electronics N.V.   erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:


  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-250567 30).



  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.



Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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