Auch eine Abmahnung von Marcel Frank über Rechtsanwalt S. erhalten? Ich berate Sie

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Hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de wurde aktuell wieder einmal eine Abmahnung von Rechtsanwalt S. für Herrn Marcel Frank zur Prüfung vorgelegt. Da hier in der Kanzlei in der Vergangenheit bereits mehrfach entsprechende Abmahnungen zur Prüfung vorgelegt worden sind, sind der Abmahner und sein Anwalt hier aus vorangegangenen Abmahnverfahren bereits bekannt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

In der hier aktuell vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass Herr Marcel Frank unter anderem mit dem Verkauf von Autoersatz- und Reparaturteilen befasst ist und auf der Handelsplattform eBay einen eBay-Shop betreibt, über den er Auto-Ersatzteile, wie Getriebe, Lichter und Leuchten sowie auch Elektroteile anbietet. Unter Bezugnahme auf ein konkretes eBay-Angebot des Abgemahnten wird sodann der Vorwurf erhoben, dass in den Angeboten des Abgemahnten die Widerrufsbelehrung gemäß den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sowie die Informationen zum Widerrufsformular fehlen.

Mit dem Abmahnschreiben wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 Euro vor. Abmahnkosten werden mit dem Schreiben nicht geltend gemacht.

Meine Einschätzung:

Die dem hier vorliegenden Schreiben beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten des Abmahners gefasst. Aus vorangegangenen Abmahnverfahren ist mir im Übrigen bekannt, dass nach Abgabe der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auch Abmahnkosten geltend gemacht werden.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

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Gerne höre ich von Ihnen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Auf der Internetseite meiner Kanzlei berichte ich seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen aus der Praxis über Abmahnungen. Dort finden Sie umfangreiche Informationen zu Abmahnfallen und Tipps für Abgemahnte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Johannes Richard

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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