Auch eine Abmahnung von Martin Sturm über die Rechtsanwälte Achnitz & Partner erhalten?

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Mir wurde eine Abmahnung von Martin Sturm über die Rechtsanwälte Achnitz & Partner zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass der Abmahner Inhaber der Marke „Gladiator“ ist, die sowohl als deutsche Marke als auch als Unionsmarke für die Waren- und Dienstleistungsklassen 25 und 28 und weitere Klassen geschützt ist. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Abmahner zahlreiche Bekleidungsstücke und Sportartikel im Bereich des Fitness- und Kampfsports produziert und verkauft, insbesondere auch Kampfsportanzüge.

Unter Verweis auf Angebote des Abgemahnten wird der Vorwurf des Verstoßes gegen die Marken-, Kennzeichen- und Namensrechte des Abmahners erhoben.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die geforderte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro vor sowie Verpflichtungen zur Auskunftserteilung, zum Schadenersatz und zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten vor.

Die Rechtsanwaltskosten werden auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 50.000,00 Euro beziffert (1.822,96 Euro).

Meine Einschätzung: 

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten des Abmahners gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Martin Sturm über die Rechtsanwälte Achnitz & Partner erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


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