Auch eine Abmahnung wegen des Vorwurfs unerwünschter E-Mail-Werbung erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Mir wurde aktuell eine Abmahnung wegen des Vorwurfs unerwünschter E-Mail-Werbung zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Typische Vorgeschichte, weitreichende Konsequenzen

Der Fall begann mit der Übersendung von Werbung per E-Mail (Spam). Es folgte ein datenschutzrechtliches Auskunftsersuchen des Empfängers, auf das keine ordnungsgemäße Auskunftserteilung erfolgte. Nunmehr ließ der Empfänger über einen Anwalt eine Abmahnung aussprechen.

Nun fordert der Abmahnende über seinen Anwalt:

  • die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit einem Vertragsstrafeversprechen, dass eine feste Vertragsstrafe i.H.v. 5.100,00 Euro vorsieht,
  • Anwaltskosten i.H.v. mehreren hundert Euro,
  • die Erteilung der ausstehenden datenschutzrechtlichen Auskunft und
  • die Zahlung eines datenschutzrechtlichen Schadenersatzes i.H.v. von mehreren tausend Euro.

Meine Einschätzung:

Der Versand von Werbung per E-Mail ohne die erforderliche Einwilligung birgt erhebliche Risiken, da sich die Empfänger zunehmend gegen Spam zur Wehr setzen.

Eine Abmahnung wegen des Vorwurfs unerwünschte E-Mail-Werbung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Bei der mir vorliegenden Abmahnung wirft die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unter verschiedenen Aspekten Fragen auf und ist im Übrigen nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten des Abmahnenden gefasst.

Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung wie die mir vorliegende hängt von verschiedenen Faktoren ab. Gern berate ich Sie zu den Möglichkeiten für das weitere Vorgehen in einem solchen Fall.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Online-Händler unter anderem zu Fragen der Werbung / des Marketings.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

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Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Weiterführende Informationen für Sie:

Sie haben eine Abmahnung erhalten und wollen sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen?

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

Sie haben eine einstweilige Verfügung erhalten und wollen sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema einstweilige Verfügung verschaffen?

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-einstweilige-verfuegung-erhalten-was-tun-188973.html


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