Auch hohe Vermögensschäden im Kapitalmarktrecht von Rechtschutzversicherungen abgedeckt!

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Rechtschutzversicherungen müssen geschädigten Anlegern auch im Fall von sehr hohen Vermögensschäden Rechtschutz gewähren.

Die Private Vermögensverwaltung ist keine selbständige Tätigkeit nach den ARB. Der Abschluss von Kapitalanlagen dient regelmäßig nicht einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit, die von der einschlägigen Ausschlussklausel im Fall einer Privatrechtschutz-versicherung erfasst wäre.

Von einer berufsmäßigen Tätigkeit kann nur dann ausgegangen werden, wenn der Umfang der Vermögensverwaltung einen planmäßigen Geschäftsbetrieb erfordert. Abgrenzungskriterium ist dabei nicht die Höhe des zu verwaltenden Vermögens, sondern das Ausmaß der für die Verwaltung notwendigen oder nützlichen Geschäfte.

Da diese Thematik obergerichtlich längst geklärt ist, sollten sich geschädigte Anleger nicht von derartigen Fragestellungen beeindrucken lassen.


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