Auch in Berlin drohen Fahrverbote für Diesel

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Fahrverbote für Diesel könnte es demnächst auch in Berlin geben. Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelt am 9. Oktober 2018 eine entsprechende Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Die DUH hat bereits mehrere Städte verklagt, da der Grenzwert für die Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresdurchschnitt zum Teil massiv überschritten wird.

Auch in Berlin wird der Grenzwert an verschiedenen Straßenabschnitten teilweise deutlich überschritten. Als eine der Hauptursachen gilt der Straßenverkehr. Daher prüft der Senat nun Fahrverbote für 20 Straßen, die ab 2019 für Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 5 und schlechter gelten könnten, Wie der „Tagesspiegel“ berichtet, gelten die Fahrverbote an einigen Stellen als „unausweichlich“. 

Von Diesel-Fahrverboten könnten demnach bestimmte Abschnitte folgender Straßen betroffen sein: Leipziger Straße, Friedrichstraße, Behrenstraße, Brückenstraße, Reinhardtstraße, Dorotheenstraße, Alt-Moabit, Stromstraße, Joachimsthaler Straße, Kaiserdamm, Spandauer Damm, Kaiser-Friedrich-Straße, Hermannstraße, Sonnenallee, Mariendorfer und Tempelhofer Damm, Potsdamer Straße, Leonorenstraße, Oranienstraße und Kapweg. Die Verwaltung hat diese Liste allerdings nicht bestätigt.

„Fahrverbote für Diesel drohen ab 2019 in immer mehr Städten. Zuletzt wurden beispielsweise Fahrverbote für Frankfurt beschlossen. Von daher kann zumindest nicht ausgeschlossen werden, dass sich Dieselfahrer auch in Berlin auf Verbotszonen einstellen müssen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Maßnahmen wie die von der Regierung vorgeschlagenen Umtauschprämien oder Hardware-Nachrüstungen, die – wenn überhaupt – wohl nicht vor 2019 kommen, könnten für viele Dieselfahrer zu spät kommen und Fahrverbote sind damit auch nicht zwangsläufig vom Tisch.

Dieselfahrer, die nicht weiter unter drohenden Fahrverboten und dem enormen Wertverlust ihrer Fahrzeuge leiden wollen, können ihre Ansprüche weiter rechtlich geltend machen. Wer direkt vom VW-Abgasskandal betroffen ist, kann Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. „Zahlreiche Urteile zeigen, dass Schadensersatzklagen gegen VW aufgrund der Abgasmanipulationen gute Erfolgsaussichten haben“, so Rechtsanwalt. Dr. Hartung. Allerdings müssen diese Ansprüche bis Ende 2018 geltend gemacht werden, damit sie nicht verjähren.

Alternativ kann auch der Widerruf der Autofinanzierung eine Möglichkeit sein, den Kaufvertrag rückabzuwickeln und sich von seinem ungeliebten Diesel zu trennen.

Mehr Informationen: https://www.pkw-rueckgabe.de/ 



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