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Auctionata Paddle8 AG – Insolvenzverfahren eröffnet

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Mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 01.03.2017 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auctionata Paddle8 AG eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff bestellt. Rechtsanwalt Graf Brockdorff war bereits nach Insolvenzantrag zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden.

Bis zur Insolvenz war die Auctionata Paddle8 AG eine führende Online-Plattform für die Versteigerung von Kunst und Luxusgegenständen. Verkaufswillige Privat- und Geschäftsleute konnten die Kunst- und Luxusartikel bei der Auctionata Paddle8 AG einliefern, die Versteigerungen erfolgten dann im Wege des Livestreamings. Nach Versteigerung und Zahlung erhielten die Einlieferer den Versteigerungserlös nach Abzug der Kosten ausgezahlt. Nach unseren Erkenntnissen kam es ab Herbst 2016 zu Unregelmäßigkeiten hinsichtlich der Auszahlungen.

Die Auctionata hatte in 2012 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen und fusionierte in 2016 mit Paddle8. Ob die Fusion ursächlich für die jetzige Insolvenz war, wird der Insolvenzverwalter festzustellen haben. Die Ursachen der Insolvenz dürften für die betroffenen Kunden von Auctionata Paddle8 AG jedoch zunächst keine Rolle spielen.

Für die Kunden der Auctionata Paddle8 AG stellen sich in Anbetracht der eingetretenen Insolvenz vorrangig zwei Fragen. Denjenigen, deren Wertgegenstände noch bei der Auctionata Paddle8 AG liegen, stellt sich die Frage, wann und wie sie ihr Eigentum zurückverlangen können und diejenigen, die noch Auszahlungen von der Auctionata Paddle8 AG erwarten, fragen sich, ob sie ihren Verkaufserlös jemals erhalten werden.

Hinsichtlich der noch bei der Auctionata Paddle8 AG liegenden Versteigerungsexponate dürfte grundsätzlich kein Zweifel daran bestehen, dass die Kunden ihr Eigentum zurückerhalten werden. Es darf vermutet werden, dass der Insolvenzverwalter selbst ein gesteigertes Interesse daran hat, die Dauer der Verwahrung, schon aus Kostengründen, möglichst kurz zu halten. Allerdings wird in jedem Fall die Eigentumsfrage geklärt werden müssen. Dies sollte jedoch anhand der vorhandenen Vertragsunterlagen regelmäßig kein größeres Problem darstellen. Betroffenen Kunden ist zu raten, ihre Unterlagen zu sichten und dem Insolvenzverwalter die Eigentumsverhältnisse darzulegen.

Wesentlich problematischer dürfte die Sach- und Rechtslage hinsichtlich der noch nicht ausgezahlten Versteigerungserlöse sein. Der Insolvenzverwalter hat in einem Informationsschreiben mitgeteilt, dass in Fällen von ausgelieferter Ware und Eingang des Kaufpreises bei der Auctionata Paddle8 AG vor dem 16.01.2017 die Forderungen lediglich zur Insolvenztabelle angemeldet werden können. Betroffene Kunden können daher nicht mit einer Auszahlung „ihres“ Versteigerungserlöses rechnen. Dies führt bei den uns bekannten Kunden zu großem Unverständnis, da sie bislang von einer treuhänderischen Verwahrung des Versteigerungserlöses ausgegangen waren. In der Tat ist bei Sichtung der Unterlagen unserer Mandanten festzustellen, dass die Auctionata Paddle8 AG die Verwahrung auf vom Geschäftsvermögen separierten Treuhandkonten gegenüber ihren Kunden angegeben hat. In Anbetracht der Mitteilung des Insolvenzverwalters ist zu befürchten, dass die Auctionata Paddle8 AG nicht entsprechend ihrer Vorgaben gehandelt hat.

Kunden der Auctionata Paddle8 AG sollten sich daher anwaltlich beraten lassen, welche Möglichkeiten bestehen, um einen möglichen Schaden auszugleichen. HEE Rechtsanwälte beraten Sie gern zu diesem Thema!


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