Insolvenzverfahren / Vermögen

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Verfahrensablauf

Das Verfahren über das Vermögen natürlicher Personen hat zwei Zielrichtungen: Erstens, die Gläubiger durch die Verwertung des gesamten schuldnerischen Vermögens zu befriedigen. Zweitens, den Schuldner am Ende von seinen Schulden zu befreien, sofern die Voraussetzungen der Restschuldbefreiung erfüllt sind.

Daher zerfällt das Verfahren auch in zwei Teile. Zunächst beginnt mit der Verfahrenseröffnung das Hauptverfahren. In diesem wird der Insolvenzverwalter die Verwaltung des schuldnerischen Vermögens übernehmen. Dazu gehört die Ermittlung aller werthaltigen Vermögensgegenstände und die Sammlung und Prüfung aller Verbindlichkeiten, die später der Restschuldbefreiung unterfallen sollen. Das sind die sog. Insolvenzforderungen. Insolvenzforderungen sind alle Forderung, die zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung gegen den Schuldner bestehen. In der Regel startet der Insolvenzverwalter das Verfahren damit, dass er den Schuldner über seine Beauftragung informiert und noch einige Fragen abarbeitet, die für den weiteren Verlauf notwendig sind.

Der Insolvenzverwalter hat zunächst das Vermögen zu inventarisieren. D.h. er wird alle möglichen Vermögensgegenstände abfragen und versuchen zu Geld zu machen. Vermögensgegenstände ist jede vorstellbare Rechtposition, die in Geld umzuwandeln ist. Dazu zählen zuvorderst Lohnansprüche, Renten, ALG I Leistungen, Krankengeld, etc. Dann mögliche Ansprüche aus Versicherungen (Renten-, Lebens- und sonstige kapitalbildende Versicherungen) sowie verwertbare Gegenstände wie Fahrzeuge, Schmuck, Kunstgegenstände oder verwertbarer Hausrat, der über dem Durchschnitt liegt. Auch (Haus)tiere, sofern für die Zucht geeignet und daher wertvoll, sind verwertbar. Zuletzt sind auch Depots, Sparguthaben oder Fondsanteile, Aktien, etc. einziehbar. Als erste Verwertungsmaßnahme wird der Insolvenzverwalter den Arbeitgeber (bzw. Bundesagentur, Krankenkasse, etc.) über das Verfahren informieren und etwaige pfändbare Einkünfte auf sein Sonderkonto der Insolvenzmasse anfordern. Danach wird er etwaige Versicherungen anschreiben und die Policen kündigen und die Guthaben einziehen.

Foto(s): Thorsten Klepper

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