Audi-EA897-Dieselskandal: Dreiliter-Motoren sind flächendeckend betroffen

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Die Baureihe EA897 umfasst V6-Dieselmotoren mit drei Litern Hubraum und wird seit 2010 in verschiedenen Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns eingesetzt, wobei er von der Volkswagen-Tochter Audi AG hergestellt und zugeliefert wird. Damit sind vor allem Dieselfahrzeuge der Oberklasse betroffen, etwa Porsche Cayenne und Panamera sowie Macan, Audi A6, A7, A8, Q5 und Q7 und der VW Touareg. Dieselanwalt Dr. Gerrit W. Hartung sieht weitreichende Möglichkeiten für Halter von Fahrzeugen mit EA897-Motor, Schadensersatz über den Weg der Betrugshaftungsklage zu erhalten. 

Der Diesel-Abgasskandal der Volkswagen AG beschränkt sich nicht nur auf die VW-Motorentypen EA189 und EA288. Auch der von der Volkswagen-Tochter Audi AG hergestellte Euro 5-Diesel EA897 kommt nicht aus den Schlagzeilen – genauso wie sein Nachfolger, der Euro 6-Diesel EA897. Die Baureihe EA897 umfasst V6-Dieselmotoren mit drei Litern Hubraum und wird seit 2010 in verschiedenen Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns eingesetzt, wobei er von der Volkswagen-Tochter Audi AG hergestellt und zugeliefert wird. Damit sind vor allem Dieselfahrzeuge der Oberklasse betroffen. Dazu zählen beispielsweise die höherklassigen Modelle Porsche Cayenne II und Panamera II sowie Macan, Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 und VW Amarok, Touareg II und Phaeton. Kurz gesagt: Dreiliter-Dieselmotoren vom Typ EA897 sind flächendeckend vom Dieselskandal betroffen und zwar sowohl in der Abgasnorm Euro 5 als auch in der neueren Norm Euro 6! 

Reihenweise erkennen die Gerichte, dass in Fahrzeugen mit dem Motorentyp EA897 illegale Abschalteinrichtungen verbaut sind. Daher ergehen regelmäßig Urteile wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung des Käufers nach § 826 BGB. Hintergrund ist, dass die Motorsteuerungs-Software des Fahrzeugs unter anderem die Prüfsituation der Abgaskontrollanlagen erkennt. Unter diesen Bedingungen der Prüfsituation wird die Abgasaufbereitung derart optimiert, dass möglichst wenig Abgase ausgestoßen werden. Bei dieser sogenannten Aufwärmstrategie wird die Abgaskontrollanlage außer Betrieb gesetzt, weshalb im normalen Fahrbetrieb die Abgasemissionen erheblich höher sind“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de), der das Urteil erstritten hat. Zudem kommt noch die bekannte Thermofenster-Problematik hinzu. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und sieht weitreichende Möglichkeiten für Halter von Fahrzeugen mit EA897-Motor, Schadensersatz über den Weg der Betrugshaftungsklage zu erhalten. 

So hat der Rechtsanwalt kürzlich ein Verfahren gegen die Audi AG gewonnen (Landgericht Ingolstadt, Urteil vom 13.08.2020, Az.: 64 O 1455/19): Diese muss einen Porsche Macan S Diesel zurücknehmen und an den geschädigten Verbraucher fast 50.000 Euro zuzüglich Zinsen zahlen. In dem Fahrzeug ist ein V-6-Zylinder-Dieselmotor 3.0 TDI des Typs EA897 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. 

Ein weiteres Beispiel: Schon Mitte Mai 2020 hat beispielsweise auch das Landgericht Offenburg die Volkswagen-Tochter Audi AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB (Az. 4 O 106/19) verurteilt. Dabei ging es um einen Audi SQ 5 3.0 TDI mit einem EA897-Motor. Das Gericht sah die vorsätzliche Schädigung als erwiesen an. Die Audi AG muss den streitgegenständlichen Audi SQ 5 zurücknehmen und dem Kläger im Gegenzug 36.994,44 Euro nebst Zinsen bezahlen. 

Und zuletzt hat das Oberlandesgericht Oldenburg (Urteil vom 16.10.2020, Az.: 11 U 2/20) im Dieselskandal abweichend von der Vorinstanz entschieden eine für geschädigte Verbraucher relevante Entscheidung getroffen. Die Volkswagen AG muss dem Käufer eines VW Touareg V6 Euro 6-Abgasnorm, in dem ein von Audi hergestellter Dieselmotor (EA897) verbaut ist, Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung leisten. Der geschädigte Verbraucher hatte das Premium-SUV vor Bekanntwerden der mutmaßlichen Dieselmanipulationen im Herbst 2015 erworben. 

Übrigens: Für den VW Touareg 3.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 und dem Dieselmotor EA897 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen verpflichtenden Rückruf für das Modell wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet. „Die vom KBA bemängelte sogenannte Aufheizstrategie hält das Gericht für eine unzulässige Abschalteinrichtung. Die Funktion führt bekanntlich dazu, dass der Abgasausstoß im Prüfmodus verringert wird, während im realen Straßenverkehr deutlich mehr Emissionen in die Luft geblasen werden. Diese Funktion ist illegal und auch nicht ausnahmsweise aus Motorschutzgründen zulässig, führte das Gericht mit Bezug zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Hierdurch sei einem Käufer ein im Abschluss des Kaufvertrages über das Fahrzeug liegender Schaden entstanden, da dieses für seine Zwecke nicht uneingeschränkt brauchbar sei. Der bereits mit dem Vertragsabschluss eingetretene Schaden sei nicht nachträglich durch das vom Hersteller aufgrund der nachträglich vom Kraftfahrt-Bundesamt erlassenen Nebenbestimmungen zur EG-Typgenehmigung in das Fahrzeug implementiertes Software-Update entfallen.



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