Audi haftet bei Fahrzeugen mit 3-Liter-Dieselmotoren im Abgasskandal auf Schadenersatz

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Mit dem OLG Koblenz hat ein weiteres Oberlandesgericht entschieden, dass die Audi AG im Dieselskandal für die Abgasmanipulationen bei Fahrzeugen mit 3-Liter-TDI-Motoren haftet. Wie auch schon die Oberlandesgerichte Köln und Karlsruhe hat das OLG Koblenz mit Urteil vom 30. August 2021 entschieden, dass Audi Schadenersatz bei einem VW Touareg leisten muss (Az.: 12 U 1835/19).

In dem Verfahren vor dem OLG Koblenz ging es um einen VW Touareg 3,0 Liter TDI. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. schnellen Aufwärmstrategie verwendet wird. Die Funktion sorge dafür, dass der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus reduziert wird. Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr sei die Funktion jedoch kaum aktiv, was zu einem Anstieg der Emissionen führe. Als Herstellerin des Motors mit der unzulässigen Abschalteinrichtung hafte die Audi AG. Der Kläger könne gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, so das OLG.

Von der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den 3-Liter-Dieselmotoren des Typs EA 896 oder EA 897 ist nicht nur der VW Touareg betroffen. Der von Audi entwickelte und hergestellte Motor kommt auch im Porsche Cayenne, Porsche Macan und zahlreichen Audi-Modellen zum Einsatz. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für eine Reihe von Fahrzeugen einen verpflichtenden Rückruf an, damit die unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird. Verschiedene Audi-Modelle wurden dafür beispielsweise unter dem Code 23X6 in die Werkstatt gerufen.

Auch wenn die betroffenen Halter das Software-Update haben aufspielen lassen, können sie immer noch Schadenersatzansprüche geltend machen. „Der Schaden ist ihnen nach der gängigen Rechtsprechung bereits mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden und lässt sich durch ein nachträgliches Software-Update nicht beseitigen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Eine lange Liste von Gerichtsurteilen belegt, dass gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche gegen Audi durchzusetzen. Allerdings muss die Verjährung im Blick behalten werden. Die Schadenersatzansprüche im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verjähren drei Jahre nach Kenntnis. Gerichte gehen vielfach davon aus, dass die Fahrzeughalter mit Erhalt des Rückrufschreibens Kenntnis von ihrem Schadenersatzanspruch erlangt haben. „Wer 2018 den Rückruf erhalten hat, sollte seine Ansprüche jetzt geltend machen. Ende 2021 könnte die Verjährung eintreten“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal



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