Audi im Abgasskandal erneut zur Rücknahme eines A6 verurteilt

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Der Abgasskandal betrifft auch Fahrzeuge des VW-Konzerns mit den großvolumigeren 3-Liter-Dieselmotoren, wie sie u.a. in verschiedenen Audi-Modellen verwendet werden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 15. Dezember 2020 entschieden, dass Audi einen A6 3,0 Liter TDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: 4 O 4112/20).

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat unter dem Code 23X6 für eine ganze Reihe von Audi-Modellen einen verpflichtenden Rückruf angeordnet, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden kann. Von einem solchen Rückruf war auch der Audi A6 3,0 TDI des Klägers betroffen. Er hatte das Fahrzeug mit dem 3-Liter-V6-Turbodieselmotor im Oktober 2016 als Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft.

Im März 2020 erhielt er den Rückruf, damit ein Software-Update bei seinem Fahrzeug aufgespielt werden kann. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Motor unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden. Es sei eine Software verbaut, die erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Im Prüfzyklus werde dann der Stickoxid-Ausstoß reduziert, damit die Grenzwerte eingehalten werden. Unter normalen Betriebsbedingungen im realen Straßenverkehr steige der Stickoxid-Ausstoß jedoch wieder an und überschreite deutlich die zulässigen Grenzwerte.

Das LG Nürnberg-Fürth gab der Klage weitgehend statt: In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

Audi habe das Fahrzeug in den Verkehr gebracht und dabei die bewusst eingebaute Abschalteinrichtung zur Beeinflussung der Emissionswerte auf dem Prüfstand verschwiegen. In dem Motor liege eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. schnellen Motoraufwärmfunktion vor. Diese Aufheizstrategie sei zwar schadstoffmindernd, springe aber nahezu nur im Prüfzyklus an. Im realen Straßenverkehr bleibe diese Minderung des Stickoxid-Ausstoßes aus, führte das Gericht aus.

Aus dem verpflichtenden Rückruf des KBA könne gefolgert werden, dass dem Fahrzeug ohne Installation des Software-Updates der Verlust der Zulassung droht. Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, denn es liege auf der Hand, dass er das Auto bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht gekauft hätte. Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden, so das Gericht.

„Bei Audi-Fahrzeugen mit dem 3-Liter-Turbodieselmotor des Typs EA 896 bzw. EA 897 bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das Urteil der Landgerichts Nürnberg-Fürth reiht sich hier nahtlos in ähnliche verbraucherfreundliche Urteile verschiedener Gerichte ein“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Rechtsanwalt Gisevius hat beispielsweise Schadenersatzansprüche bei einem Audi A6 3,0 TDI mit der Abgasnorm Euro 5 am Landgericht Ulm durchgesetzt (Az.: 4 O 424/20).

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Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 



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