Abgasskandal: Audi muss Käufer eines Audi A6 knapp 48.000 Euro zahlen

  • 2 Minuten Lesezeit

Landgericht Wiesbaden: Unklare Formulierung des Rückrufs ist kein Gegenargument

02.02.2021 - Knapp 48.000 Euro muss die Audi AG dem Käufer eines Audi A6 mit 3.0 Liter Dieselmotor erstatten. Im Gegenzug nimmt der Autokonzern das Fahrzeug zurück. Das hat das Landgericht Wiesbaden rechtskräftig entschieden (Urteil vom 01. Oktober 2020, Aktenzeichen 3 O 146/20).

Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) ordnete Rückruf an

Der Wagen, den unser Mandant am 11.05.2015 erworben hatte, war mit einem 3.0 Liter Dieselmotor ausgerüstet, der laut Angaben von Audi die Abgasnorm EURO 5 erfüllen sollte. Das schaffte der Motor allerdings wohl nur auf dem Prüfstand. Die Konsequenz: Audi musste das Fahrzeug im Rahmen einer vom Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) am 2. Dezember 2019 angeordneten Aktion zurückrufen (Code 23X6), um die unzulässigen Abschalteinrichtungen zu deaktivieren. Diese sollen das Emissionskontrollsystem so manipulieren, dass die schadstoffmindernde sogenannte „schnelle Motoraufwärmfunktion“ fast ausschließlich im Prüfzyklus NEFZ anspringt. Im Normalbetrieb blieb die abgasreinigende Wirkung dagegen aus.

Urteile gegen die Audi AG mehren sich

Das Urteil reiht sich damit in eine ganze Reihe von Entscheidungen, die zugunsten von Käufern ausgefallen sind, die Fahrzeuge der Marke „Audi“ mit 3.0 Liter Dieselmotoren der Schadstoffklassen EURO 5 und EURO 6 erworben haben. Wobei es sich bei den Motoren um Eigenentwicklungen des Audi-Konzerns handelt, sie also nichts mit dem im September 2015 bekannt gewordenen „Dieselskandal“ bei der Audi-Mutter Volkswagen zu tun haben.

Der Versuch des Ingolstädter Autoherstellers, sich im Laufe des Verfahrens mit dem Hinweis herauszureden, aus der Formulierung des Rückrufs gehe nicht eindeutig hervor, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung der Hauptgrund für die Aktion sei, verfing vor Gericht nicht. Entscheidend ist, dass in dem Motor des Fahrzeugs nach Auffassung des KBA solche Abschalteinrichtungen verbaut waren und eine entsprechende Rückrufaktion angeordnet wurde.

Rückrufaktion für Audi-Dieselmotoren noch nicht abgeschlossen

Nach wie vor wurden übrigens noch nicht alle von Audi verkauften Fahrzeuge, die einen 3-Liter-Dieselmotor der Abgasnorm EURO 5 oder EURO 6 unter der Haube haben, zurückgerufen. Wer ein solches Fahrzeug besitzt, sollte also prüfen lassen, ob es die Möglichkeit der Rückgabe gibt. Denn eins ist jetzt schon klar: Der auf dem Markt erzielbare Wiederverkaufswert der betroffenen Autos hat bereits jetzt deutlich gelitten.

Handlungsoptionen für Betroffene

Was wir als Kanzlei kostenfrei für Sie tun können, falls in Ihrem Fahrzeug einer der mutmaßlich betroffenen Dieselmotoren verbaut ist:

Prüfung, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.

  • Ersteinschätzung, ob mit Aussicht auf Erfolg Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
  • Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung: Durchführung einer Deckungsanfrage.

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte

steht für effiziente, kostentransparente und risikobewusste Rechtsdurchsetzung.

  • betreut mit neun Anwälten mehr als 4.000 Besitzer von Dieselfahrzeugen.
  • wird speziell im Dieselskandal von Rechtsschutzversicherungen empfohlen.
  • wird von Mandanten bei anwalt.de durchschnittlich mit 4,9 von 5 Sternen bewertet.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Wolf Frfr. von Buttlar, Rechtsanwältin Maja Reljic

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Foto(s): von Buttlar Rechtsanwälte Partnerschaft mbB


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