Audi Q5 mit Dieselmotor EA 288 – Schadenersatz im Abgasskandal

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Ein Audi Q5 mit dem Dieselmotor EA 288 geht im Abgasskandal zurück. Das Landgericht Stuttgart ist zu der Überzeugung gekommen, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschaltleinrichtung verwendet wird und entschied mit Urteil vom 10. Juni 2021, dass VW als Hersteller des Motors Schadenersatz leisten muss (Az.: 20 O 1/21).

Der Dieselmotor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal hinlänglich bekannt gewordenen Motors EA 189. Er wird in Diesel-Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum eingesetzt. „Das Thema Abgasmanipulationen ist mit dem Motor EA 288 allerdings nicht beendet. Auch wenn für diese Fahrzeuge bislang kein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts vorliegt, häufen sich die verbraucherfreundlichen Entscheidungen und die Gerichte sprechen den Klägern Schadenersatz zu“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

In dem Verfahren vor dem LG Stuttgart hatte der Kläger den Audi Q5 2.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 und dem Motor EA 288 im Mai 2018 als Gebrauchtwagen gekauft. Er machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde. So werde nur im Prüfmodus eine ausreichende Menge der Harnstoffs AdBlue zur Abgasreinigung eingespritzt. Im realen Straßenverkehr werde die AdBlue-Zufuhr in Abhängigkeit der Außentemperatur und der Motordrehzahl reduziert. So werde bei Außentemperaturen außerhalb eines Temperaturfensters von 20 bis 30 Grad und ab einer Drehzahl von ca. 2400 Umdrehungen pro Minute die AdBlue-Zufuhr gedrosselt und ab einem bestimmten Zeitpunkt vollständig abgeschaltet. Folge sei, dass der Stickoxid-Ausstoß ansteige und der Grenzwert nicht eingehalten werde.

Das LG Stuttgart folgte den Ausführungen des Klägers und sprach ihm Schadenersatz gemäß § 823 BGB zu. In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. VW könne sich nicht darauf berufen, dass die Abgaswerte im Prüfmodus eingehalten werden. Nach der europäischen Verordnung (EG) Nr. 715/2007 dürfe die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems auch unter Bedingungen, wie sie im normalen Fahrzeugbetrieb zu erwarten sind, nicht verringert werden, so das Gericht.

Für das Fahrzeug sei eine EG-Typengenehmigung erlangt worden, ohne dass die erforderliche Voraussetzung, die Einhaltung der Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß unter normalen Betriebsbedingungen, erfüllt sei. Daher habe das Risiko bestanden, dass die Zulassung widerrufen wird., führte das LG Stuttgart aus. Dem Kläger sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, da davon ausgegangen werden könne, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte. Er kann den Audi Q5 zurückgeben und die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen.

„Die Rechtsprechung entwickelt sich auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 zunehmend verbraucherfreundlich. Neben diversen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg den geschädigten Käufern Schadenersatz zugesprochen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal  



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