Auf das Burn-Out folgt die Berufsunfähigkeit

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Burn-Out und Depressionen stellen heutzutage die zweithäufigste Ursache für Berufsunfähigkeit dar. Die immer komplexer werdende Arbeitswelt stellt viele Berufstätige täglich vor große Herausforderungen. Immer höher werden die Anforderungen an die seelische und geistige Belastbarkeit. Schon in der Früh hetzt man zu seinem Arbeitsplatz, um sein Tagespensum zu schaffen. Gelingt dies nicht, werden unerledigte Aufgaben in Überstunden oder Heimarbeit erledigt. Das soziale Leben kommt dann oft zu kurz. Schafft man das Pensum auf Dauer nicht, steigt der Leistungsdruck und nicht selten auch die Selbstzweifel. Leistungsdruck und Selbstzweifel sind dabei eine höchst kontraproduktive Mischung, die nicht selten zu geistigen und seelischen Störungen führt. Auch das Arbeitsumfeld wie Kollegen und Vorgesetzte bieten immer wieder Anlass für Stresssituationen. Im schlimmsten Falle geht es nicht nur um Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die Arbeit und zwischenmenschliche Konflikte, sondern um Mobbing. All diese Umstände führen nicht selten zu Störungen wie Burn-Out oder Depressionen.

Die Folgen von Burn-Out, Depression und Co.

Krankheiten wie Burn-Out und Depression führen oft dazu, dass der Beruf nicht mehr oder nur zum Teil ausgeübt werden kann. Wohl dem, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat. Diese tritt in dem Fall ein, dass man seinen Beruf infolge Krankheit nicht mehr ausüben kann. Mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung soll der finanzielle und soziale Stand abgesichert werden. Oftmals klingt die Theorie jedoch besser als es in der Praxis tatsächlich ist. Viele Betroffene müssen schnell feststellen, dass die Versicherung in diesen Fällen nur wenig kundenorientiert handeln.

Die Reaktion der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Das Problem bei Krankheiten wie Burn-Out und Depressionen ist die schwierige Diagnostizierbarkeit. Weitere Schwierigkeiten sind der Nachweis des Zusammenhangs von Erkrankung und Berufsunfähigkeit und die Nichtanerkennung durch die Versicherung. Insbesondere die Nichtanerkennung der Erkrankung durch die Versicherung stellt dabei eine enorme Schwierigkeit dar. Oftmals werden psychische Erkrankungen, von Seiten der Versicherung, nicht als Krankheit anerkannt oder es wird auf eine fehlende Dauerhaftigkeit der Krankheit verwiesen. Für die Betroffenen, welche ohnehin bereits unter erheblichen psychischen Belastungen leiden, wird die Auseinandersetzung mit der Versicherung dann vollends zur psychischen Belastungsprobe. Viele halten diesem Druck nicht stand, resignieren und verzichten auf ihre Ansprüche. Dies muss jedoch nicht sein.

Leistungspflicht der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Leistungspflicht der Berufsunfähigkeit entsteht bei bedingungsgemäßem Eintritt der Berufsunfähigkeit. Geregelt ist dies in § 172 Versicherungsvertragsgesetz. Danach ist berufsunfähig, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Die erforderliche Dauer der Berufsunfähigkeit liegt in der Regel vor, wenn der Betroffene seinen Beruf jedenfalls für den Zeitraum von sechs Monaten nicht mehr ausüben kann. Darüber hinaus muss der Betroffene seinen Beruf zu mehr als 50 % nicht mehr ausüben können. Die Versicherungsleistung erstreckt sich dabei auf die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente sowie die Beitragsfreistellung.

Ihr Möglichkeiten, wenn die Berufsunfähigkeit nicht zahlt.

Leiden die Betroffenen an einer psychischen Erkrankung stehen den Versicherten eine Vielzahl an Möglichkeiten zur Verfügung, um die Versicherungsleistung zu erhalten. Zunächst sollte der Versicherung die Berufsunfähigkeit angezeigt werden. Der Berufsunfähigkeitsversicherung obliegt es dann festzustellen, in welchem Grad die Berufsunfähigkeit vorliegt. In den meisten Fällen, von psychischen Erkrankungen, liegt die erforderliche Berufsunfähigkeit von mehr als 50 % vor. Das heißt, dass der Betroffene seinen Beruf zu mehr als zur Hälfte nicht mehr ausüben kann. Beruft sich die Versicherung dennoch darauf, dass der erforderliche Grad der Berufsunfähigkeit nicht erreicht ist oder eine psychische Erkrankung schon gar nicht vorliegt, ist es empfehlenswert, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Fülle an Vertragsbedingungen, unverständlichen Vertragsklauseln und schwierigen Beweislastregeln stellen den Laien, insbesondere bei dem Vorliegen von psychischen Erkrankungen, oft vor schier unlösbare Aufgaben.

Informationen und Unterstützung

Informationen zu Vorgehensweisen und Möglichkeiten erhalten Sie unter: https://www.wvr-law.de/berufsunfaehigkeitsversicherung-zahlt-nicht. Die Verbraucherrechtskanzlei Werdermann / von Rüden vertritt eine Vielzahl an Mandanten denen die Versicherungsleistungen aus verschiedenen Gründen verwehrt werden. Wenn auch Sie von der Kompetenz unserer Rechtsanwälte profitieren möchten, vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch. Die Rechtsanwälte stehen Ihnen unter der angegebenen E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer zur Verfügung.


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