„Auffälligkeiten“ beim Software-Update – Neuer Ärger für VW

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Mit einem einfachen Software-Update möchte VW den Dieselskandal am liebsten hinter sich lassen. Doch nun bereitet ausgerechnet ein solches Update bei den 1,2-Liter-Dieselmotoren des Typs EA 189 neue Schwierigkeiten und sorgt für den Verdacht, dass es möglicherweise eine neue unzulässige Abschalteinrichtung gibt.

Wie Volkswagen kurz vor Weihnachten bekannt gab, seien die „Auffälligkeiten“ bei dem Software-Update bei internen Qualitätskontrollen aufgefallen und unverzüglich dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mitgeteilt worden. Das Update werde zunächst nicht weiter aufgespielt. Zunächst sollen weitere Analysen für mehr Klarheit sorgen.

Ob es sich bei den „Auffälligkeiten“ um eine neue illegale Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung handelt, ist derzeit noch völlig offen. Ausgeschlossen werden kann es wohl nicht. VW hat das Software-Update allerdings nicht selbst entwickelt, sondern es von einem externen Dienstleister programmieren lassen. „Das entlässt VW aber nicht aus der Verantwortung, wenn auch beim Software-Update manipuliert wurde“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Betroffen von den Auffälligkeiten bei dem Software-Update ist der kleinere 1,2-Liter-Dieselmotor, der u. a. beim VW Polo, VW Golf oder entsprechenden Modellen von Skoda und Seat verbaut wurde.

„Viele vom Abgasskandal betroffene Verbraucher standen dem Software-Update ohnehin kritisch gegenüber. Sollte sich jetzt herausstellen, dass die Abgaswerte erneut manipuliert wurden, dürfte auch der letzte Rest Vertrauen verspielt sein“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung. Allerdings bestehe immer noch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. „Wurde auch beim Software-Update gepfuscht, dürfte die Verjährung von Schadensersatzansprüchen zum Jahresende 2018 kein Thema mehr sein“, erklärt Dr. Hartung. Darüber hinaus dürfte auch in zahlreichen anderen Fällen die Verjährung der Schadensersatzansprüche noch nicht eingesetzt haben, weil die betroffenen Fahrzeughalter erst 2016 über die Abgasmanipulationen und den Rückruf informiert wurden und somit die Verjährung erst Ende 2019 eintritt.

Mehr Informationen auf der Kanzleiwebsite.



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