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Aufforderungsschreiben der Firma Blickwinkel aus Witten

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Unsere Kanzlei wurde zuletzt wieder häufiger bzgl. etwaiger Auskunftsanfragen bzw. Zahlungsaufforderungen der Firma Blickwinkel aus Witten kontaktiert. Inhaber der Firma Blickwinkel ist Herr Dr. Torsten Schröer.


Bei der Firma Blickwinkel handelt es sich laut eigener Angabe um eine Bildagentur, welche das Bildmaterial von über 500 Fotografen und Illustratoren aus aller Welt vermarktet.


Der Grund der Anfrage ist, dass die angeschriebene Person auf ihrer Internetseite Bildmaterial ohne Urhebernachweis genutzt haben soll, für welchen Blickwinkel Inhaber der maßgeblichen Rechte ist. Eine Berechtigung zur dargestellten Bildnutzung kann nicht nachvollzogen werden, wobei hier ebenfalls ein korrekter Urhebernachweis fehle.


Um den Sachverhalt in der Folge genauer einschätzen zu können, wird die angeschriebene Person aufgefordert, innerhalb von 5 Werktagen Auskunft hinsichtlich des Umfangs der gegenständlichen Nutzung, der Nutzungsdauer und der Herkunft des urheberrechtlich geschützten Bildmaterials zu erteilen.


Sofern die angeschriebene Person im Besitz einer gültigen Lizenz sein sollte, wird dem Eingang prüfbarer Nachweise ebenfalls binnen in 5 Werktagen entgegengesehen.


Sollte in der Folge keine entsprechende Auskunft erteilt werden oder gar diese verweigert werden, erfolgt in er Regel eine weitere E-Mail mit einer entsprechenden Zahlungsaufforderung für den mitgeteilten bzw. angenommenen Nutzungszeitraum. Um Abmahnkosten zu vermeiden, bietet die Firma Blickwinkel in solchen Fällen zunächst den Kauf einer nachträglichen Nutzungslizenz an. Diese wird entsprechend des jeweiligen Nutzungszeitraums zzgl. 7 % Umsatzsteuer berechnet. Falls eine Rechnung nicht akzeptiert würde, wird bereits mitgeteilt, dass der Fall an eine Anwaltskanzlei weitergeleitet werden würde. Hierbei wird darauf hingewiesen, dass Schadensersatzzahlungen im Gegensatz zu einer nachträglichen erworbenen Nutzungsgebühr nicht steuerlich geltend gemacht werden können. Im Sinne einer raschen Einigung soll innerhalb von 3 Werktagen mitgeteilt werden, ob die angeschriebene Person mit der Rechnung einverstanden ist.


Haben auch Sie ein Aufforderungsschreiben von der Firma Blickwinkel erhalten?


Sollten auch Sie eine Auskunftsgesuch oder ein Aufforderungsschreiben durch die Firma Blickwinkel erhalten haben, können wir Sie gerne bei der Abwicklung des Falls unterstützen.


Unsere Kanzlei ist deutschlandweit in einer Vielzahl von Fällen gegen die Firma Blickwinkel tätig.


Auch im Fall eines Zutreffens bietet es sich in der Regel an, mit der Gegenseite eine außergerichtliche Lösung zu erarbeiten.


Gerne können Sie uns die erhaltenen Schreiben per E-Mail unter ra@kanzlei-heidicker.de für eine kostenlose Ersteinschätzung zukommen lassen oder uns unter der Rufnummer 02307/1706-2 für eine telefonische Erstberatung erreichen.


Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.


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