Aufforderungsschreiben der Marktüberwachungsbehörde erhalten? Vorsicht ist geboten!

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Aufforderungsschreiben der Marktüberwachungsbehörde erhalten? Vorsicht ist geboten!

Die Marktüberwachungsbehörde versendet regelmäßig Schreiben an Unternehmen, um die Produkte dieser vollumfänglich auf rechtliche Standards zu prüfen. Wenn Sie ein Anhörungsschreiben einer Marktüberwachungsbehörde erhalten haben, können ernstzunehmende rechtlichen Konsequenzen auf Ihr Unternehmen zukommen. Welche diese sind, alle für Sie nun relevanten Informationen über die Marktüberwachungsbehörden und was Sie tun sollten, wenn Sie mit einem Schreiben der Marktüberwachungsbehörde konfrontiert werden, erfahren Sie im Folgenden:

Was tun die Marktüberwachungsbehörden?

Gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 Produktsicherheitsgesetz haben die Marktüberwachungsbehörden die Aufgabe, eine wirksame Marktüberwachung auf Grundlage eines Überwachungskonzepts zu gewährleisten. Diese Überwachung erstreckt sich auf den stationären Handel (Offline-Handel) ebenso wie auf den Online-Handel. Die Marktüberwachungsbehörden sollen sicherstellen, dass Produkte, die in den Verkehr gebracht werden, den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und keine Gefahr für Verbraucher oder die Umwelt darstellen.

Die Überwachung des stationären Handels umfasst beispielsweise die Inspektion von Waren in Geschäften, Supermärkten und anderen physischen Verkaufsstellen. Dies kann stichprobenartig oder aufgrund von Hinweisen auf mangelhafte oder gefährliche Produkte geschehen.

Im Online-Handel liegt der Schwerpunkt auf der Überwachung von Produkten, die über E-Commerce-Plattformen, Websites und Online-Marktplätze verkauft werden. Die Marktüberwachungsbehörden haben die Befugnis, Online-Angebote zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Vorschriften entsprechen. Dies kann die Prüfung von Produktbeschreibungen, Kennzeichnungen, Zertifikaten und die Überwachung von Online-Bewertungen und Kundenbeschwerden umfassen.

Ausgewählte Bereiche der Marktüberwachung: Diese Unternehmen kann es insbesondere treffen

Die Marktüberwachungsbehörden überwachen eine Vielzahl von Produkten und Branchen auf gesetzlicher Grundlage des Produktsicherheitsgesetzes. Marktbereiche, die die Marktüberwachungsbehörde insbesondere im Visier hat, sind:

  • Abfallrecht: ElektroG und BattG regeln Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten sowie Batterien.
  • Bedarfsgegenstände: Prüfung nach Lebensmittelrecht (LFGB) für Lebensmittel, Futtermittel, Kosmetika, etc.
  • Chemikaliensicherheit: Überwachung von REACH und CLP für chemische Stoffe.
  • Elektromagnetische Verträglichkeit: Produkte mit EMV-Problemen werden überwacht.
  • Energieverbrauchsrelevante Produkte: Kontrolle von Produkten, die Energieverbrauch beeinflussen.
  • Fahrzeuge öffentlicher Verkehrswege: Sicherheitskontrolle für Straßenfahrzeuge, z.B. PKWs.
  • Funkanlagen: Überwachung der Vorschriften für Funkanlagen wie Mobiltelefone.
  • Harmonisierte Bauprodukte: Baukomponenten unter Marktüberwachung, wenn harmonisierte Normen existieren.
  • Medizinprodukte: Überwachung von Produkten mit medizinischem Zweck, z.B. Verbandstoffe.
  • Ortsbewegliche Druckbehälter: Kontrolle von Druckbehältern wie CO2-Kartuschen.
  • Sprengstoffwesen: Kontrolle von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen.
  • Tabakerzeugnisse: Marktüberwachung für Produkte wie E-Zigaretten und Zigaretten.
  • Textilkennzeichnung: Überwachung von Textilfasern und Kennzeichnung von Textilien.

Aufforderungsschreiben der Marktüberwachungsbehörde: Diese Konsequenzen sind zu erwarten

Im Zuge der Prüfung, kann die Marktüberwachungsbehörde Unternehmen dazu auffordern, Dokumente wie technische Unterlagen, Zertifikate und Konformitätserklärungen bereitzustellen, um sicherzustellen, dass Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ebenfalls kann dazu aufgefordert werden, Produkte zur Prüfung vorzulegen.

Wurde bereits ein Verstoß gegen Produktvorschriften festgestellt oder stellt die Marktüberwachungsbehörde nach Prüfung von angeforderten Unterlagen einen derartigen Verstoß fest, weist die Behörde auf die Verstöße hin und ordnet Maßnahmen zur Einhaltung dieser Vorschriften an. Regelmäßig erhalten Unternehmen vorab einen Anhörungsbogen, welcher Grundlage für den Erlass eines Verwaltungsaktes ist. Ebenfalls kann die Marktüberwachungsbehörde Sanktionen und Geldstrafen verhängen oder weitere rechtliche Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass die Vorschriften zukünftig eingehalten werden. Mit weitreichenden Konsequenzen, die sich einschneidend auf Ihre Unternehmenspraxis auswirken können, muss daher in jedem Fall zumindest gerechnet werden.

Schreiben der Marktüberwachungsbehörde erhalten? So verhalten Sie sich!

Schreiben der Marktüberwachungsbehörde sind aufgrund der drohenden Konsequenzen dringend mit Sorgfalt und Ernsthaftigkeit zu behandeln. Es ist von entscheidender Bedeutung, auf solche Mitteilungen zeitnah zu reagieren, mit der Marktüberwachungsbehörde zu kooperieren und die angeforderten Maßnahmen und Informationen bereitzustellen.

Es ist hierbei ratsam, bei Unsicherheiten oder Fragen rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden und Sanktionen durch die Marktüberwachungsbehörde bestmöglich vermieden werden können. Erfahrene Rechtsanwälte prüfen die Schreiben der Marktüberwachungsbehörde nämlich nicht nur, sondern beraten Sie ausführlich und übernehmen die Korrespondenz mit der Marktüberwachungsbehörde, sodass die Angelegenheit möglichst zeitschonend und sorgenfrei für Ihr Unternehmen abgeschlossen werden kann.

Fazit: Anliegen der Marktüberwachungsbehörde dringend rechtlich prüfen lassen!

Aufforderungsschreiben der Marktüberwachungsbehörde können zwar lästig sein, sollten jedoch keinesfalls ignoriert werden. Sie können oft den Beginn eines rechtlichen Prozesses sein, der erhebliche Konsequenzen haben kann, wenn nicht zeitnah reagiert wird. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen unverzüglich an einen Anwalt zu wenden, der Sie über die besten Schritte zur Verteidigung Ihrer Interessen informieren kann, um die Angelegenheit für Sie zufriedenstellend abzuwickeln.  

Rechtsanwalt Eiben von der Kanzlei Rieck und Partner aus Hamburg hat sich bereits bundesweit mit Angelegenheiten gegen diverse Marktüberwachungsbehörden auseinandergesetzt und ist bestens mit dem Vorgehen dieser vertraut. Gerne nutzt er seine Expertise, um auch Ihnen in Angelegenheiten der Produktsicherheit bei Seite stehen zu können. Senden Sie uns hierzu noch heute hier über anwalt.de oder per E-Mail an oliver.eiben@rieck-partner.de eine Anfrage oder nehmen Sie unter 040 411 67 625 telefonischen Kontakt auf!



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