Aufhebungsvertrag - was ist zu beachten

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Die einvernehmliche Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungsverträge bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Beschäftigte eine mögliche Alternative zur Kündigung. Diese Vorgehensweise kann für beide Seiten zufriedenstellender und weniger risikobehaftet sein, da sie oft langwierige gerichtliche Verfahren vermeidet. Dennoch können nicht alle potenziellen gerichtlichen Auseinandersetzungen ausgeschlossen werden, insbesondere wenn es um das Gebot fairer Verhandlungen geht.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Aufhebungsverträge

Aufhebungsverträge müssen schriftlich abgefasst sein, um rechtlich wirksam zu sein, wie es § 623 BGB vorschreibt. Elektronische Formen wie Fax oder E-Mail erfüllen diese Anforderungen nicht. Zudem können tarifliche oder betriebliche Regelungen strengere Anforderungen an die Form und den Inhalt von Aufhebungsverträgen stellen, einschließlich der schriftlichen Begründung der Beendigungsgründe.

Gestaltung des Aufhebungsvertrags

Die Inhalte eines Aufhebungsvertrags können grundsätzlich frei gestaltet werden, sollten jedoch bestimmte Kernpunkte abdecken:

  • Festlegung des Beendigungszeitpunkts des Arbeitsverhältnisses,
  • Regelungen zur Freistellung von der Arbeit und zur Anrechnung oder Abgeltung des Urlaubs,
  • Vereinbarungen über Abfindungen,
  • Klärung offener Vergütungsansprüche, einschließlich eventueller Gratifikationen,
  • Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.

Vorteile des Aufhebungsvertrags für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber erleichtert der Aufhebungsvertrag die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, da keine Kündigungsfristen eingehalten werden müssen und er grundsätzlich ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes wirksam ist. Er ermöglicht auch Vertragsauflösungen mit Arbeitnehmern, die unter besonderen Kündigungsschutz stehen, wie Schwangere oder schwerbehinderte Personen. Eine Anhörung des Betriebsrats ist im Rahmen eines Aufhebungsvertrags nicht erforderlich, und die Rechtsfolgen des Vertrags können, außer in seltenen Ausnahmefällen, nicht einseitig von einer Partei aufgehoben werden.

Vorteile für die Beschäftigten und Vermeidung von Sperrzeiten

Für die Arbeitnehmer bietet der Aufhebungsvertrag die Möglichkeit, aktiv die Konditionen ihres Ausscheidens zu gestalten, insbesondere hinsichtlich Abfindungen und Arbeitszeugnissen. Die flexible Handhabung des Aufhebungsvertrags ermöglicht individuell angepasste Lösungen, wie das selbstbestimmte Festlegen des Austrittsdatums. Um Sperrzeiten bei der Agentur für Arbeit zu vermeiden, sollte der Vertrag klarmachen, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Vermeidung einer betriebs- oder personenbedingten Kündigung erfolgt. Hierbei ist es ratsam, die Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit zu Sperrzeiten zu beachten und entsprechend im Vertrag zu berücksichtigen.

Fazit

Aufhebungsverträge bieten eine wirkungsvolle Möglichkeit zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen, die sowohl den Arbeitgebern als auch den Beschäftigten Vorteile bieten kann. Dennoch ist es essenziell, dass Arbeitgeber die rechtlichen Voraussetzungen verstehen und fair verhandeln, um spätere rechtliche Herausforderungen zu minimieren.

Bei allen Fragen rund um das Arbeitsrecht stehe ich als Expertin gerne zur Verfügung. 

Foto(s): @orlowa

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