Kostenfreies Muster für den Aufhebungsvertrag
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Experten-Autorin dieses Themas
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag statt durch eine Kündigung kann für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Vorteile aber auch Nachteile und Risiken haben. Ein großer Vorteil ist, dass alle offenen Punkte aus dem Arbeitsverhältnis im Aufhebungsvertrag geregelt werden können und das Arbeitsverhältnis ohne die Risiken endet, die eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht infolge einer einseitigen Kündigung durch den Arbeitgeber mit sich bringt. Nachteile beziehungsweise Risiken können die Verhängung einer Sperre beim Arbeitslosengeld (ALG I) durch die Arbeitsagentur und „übersehene“ Ansprüche sein, die versehentlich im Aufhebungsvertrag nicht geregelt wurden und daher durch die Ausgleichsklausel verfallen.
Muster für einen einfachen Aufhebungsvertrag mit typischen Regelungen
Aufhebungsvertrag
zwischen
………………..
– im folgenden „Arbeitgeber“ genannt –
und
………………..
– im folgenden „Arbeitnehmer“ genannt –
§ 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die Vertragsparteien heben hiermit das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zur Vermeidung einer ansonsten unausweichlichen, vom Arbeitgeber auszusprechenden ordentlichen Kündigung aus betrieblichen Gründen einvernehmlich zum ………………. auf. Mit diesem Austrittsdatum ist die im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber einzuhaltende ordentliche Kündigungsfrist gewahrt.
§ 2 Abfindung
Der Arbeitnehmer erhält als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes in entsprechender Anwendung der §§ 9, 10 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) eine Abfindung in Höhe von …………… EUR (in Worten: …………… EUR) brutto. Der Abfindungsanspruch entsteht mit Abschluss dieser Vereinbarung und ist ab diesem Zeitpunkt vererblich. Die Abfindung ist fällig und zahlbar zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 1 dieses Aufhebungsvertrages.
§ 3 Zeugnis
Der Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer ein auf den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses datiertes wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis mit der üblichen Dankes- und Bedauernsformel sowie der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung „gut“.
§ 4 Freistellung, Urlaubsgewährung, Freizeitausgleich
Der Arbeitnehmer wird bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von der Arbeit freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der dem Arbeitnehmer noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGB anzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.
§ 5 Gehaltsansprüche
Der Arbeitnehmer erhält bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses die vertraglich vereinbarte Vergütung in Höhe von …………….. EUR brutto pro Monat weitergezahlt.
§ 6 Urlaub
Die Vertragsparteien sind sich einig, dass mit der Freistellung sämtliche Urlaubsansprüche sowie etwaige Ansprüche des Arbeitnehmers auf Freizeitausgleich wegen Überstunden in natura erfüllt sind.
§ 7 Rückgabe von Firmeneigentum
Der Arbeitnehmer händigt spätestens bis zum …………… folgende dem Arbeitgeber gehörende Sachen an diesen aus:
• Mobiltelefon ………………
• Dienstwagen ………………
• Notebook/Laptop/Tablet ………………
• Schüssel/Zugangskarte/Token ………………
Der Arbeitnehmer versichert, darüber hinaus keine dem Arbeitgeber gehörenden Sachen im Besitz zu haben.
§ 7 Pflicht zur Meldung bei der Agentur für Arbeit
Der Arbeitnehmer wurde darüber informiert, dass er nach § 38 Abs. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) zur frühzeitigen Arbeitssuche verpflichtet ist. Insbesondere ist er verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor Beendigung seines Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Liegen zwischen Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Der Arbeitnehmer ist auch dazu verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.
§ 8 Ausgleichsklausel
Mit der Erfüllung dieses Aufhebungsvertrages sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung, gleich aus welchem Rechtsgrund, gleich ob bekannt oder unbekannt, abgegolten und erledigt. Dies betrifft nicht etwaige Ansprüche beziehungsweise Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrente) und den Anspruch auf Aushändigung der Arbeitspapiere.
§ 9 Schlussbestimmungen
Der vorliegende Vertrag wurde zweifach ausgefertigt und von beiden Vertragsparteien unterschrieben. Dem Arbeitnehmer wurde eine Ausfertigung dieses Vertrags ausgehändigt.
.................... ...........................................................................
Ort, Datum Unterschrift Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Anmerkungen zum Vertragsmuster
Anmerkung zum Muster eines Aufhebungsvertrags ohne Sperrzeit
Die Aufhebung zur Vermeidung einer ansonsten erfolgenden betriebsbedingten Kündigung und die Einhaltung der Kündigungsfrist sind wichtig, damit der Arbeitnehmer beim Arbeitslosengeld (ALG I) keine Sperre und keine Kürzung der Bezugsdauer (12 Wochen) durch die Arbeitsagentur bekommt. Um eine Sperre zu vermeiden, muss der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund für die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses haben und die Abfindung muss sich im üblichen Rahmen bewegen, also bis zu 0,5 Gehälter pro Beschäftigungsjahr – bei einer höheren Abfindung muss die angedrohte betriebsbedingte Kündigung rechtmäßig sein. Ist das Thema Sperrzeit nicht von Bedeutung, zum Beispiel weil der Arbeitnehmer bereits eine neue Stelle hat oder diese zumindest in Aussicht steht, kann das Arbeitsverhältnis auch sofort oder jedenfalls zu einem früheren Zeitpunkt aufgelöst werden.
Anmerkung zur Abfindung
Ein Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht. Eine solche ist reine Verhandlungssache und hängt insbesondere davon ab, welche Seite mehr Interesse an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat und ob eine mögliche Kündigung durch den Arbeitgeber wirksam wäre. Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld ist es von Bedeutung, ob eine Abfindung gezahlt wird, und wenn ja, in welcher Höhe. Bei Kündigungsschutzklagen gehen Arbeitsgerichte in Bezug auf die Höhe der Abfindung als Faustformel von einem halben Gehalt pro Beschäftigungsjahr aus, wobei Abweichungen nach unten und oben möglich sind.
Anmerkung zum Arbeitszeugnis
Da das Arbeitszeugnis für das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers – je nach Branche – sehr wichtig sein kann, empfiehlt es sich, hierzu Regelungen zu treffen. Neben der Note kann insbesondere geregelt werden, ob die übliche Schlussformel aufzunehmen ist. Alternativ können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch auf eine bestimmte Zeugnisformulierung einigen und diese als Anlage zum Aufhebungsvertrag hinzufügen oder es kann dem Arbeitnehmer das Recht eingeräumt werden, das Zeugnis selbst zu formulieren – üblicherweise regelt man dann, dass der Arbeitgeber vom Formulierungsvorschlag des Arbeitnehmers nur aus wichtigem Grund abweichen darf.
Anmerkung zur Freistellung
Bei der Freistellung ist zu unterscheiden zwischen einer widerruflichen und einer unwiderruflichen. Eine Anrechnung von Urlaub ist nur möglich bei einer unwiderruflichen Freistellung. Falls der Arbeitnehmer während der Freistellung bei einem anderen Arbeitgeber oder auf freiberuflicher beziehungsweise selbstständiger Basis arbeitet und damit Einnahmen erzielt, stellt sich die Frage, ob er beide Gehälter behalten darf oder der anderweitige Verdienst auf das Gehalt beim Arbeitgeber angerechnet, also von diesem abgezogen wird, damit der Arbeitnehmer nicht „doppelt“ verdient.
Anmerkung zu Prämien
Falls der Arbeitnehmer noch Ansprüche auf eine Prämie – zum Beispiel wegen einer Zielvereinbarung –, auf Provision, Tantieme, Weihnachtsgeld, Gratifikation, sonstige Einmalzahlung etc. hat, sollte hierzu – also insbesondere zur Höhe und zur Auszahlung – im Aufhebungsvertrag etwas geregelt werden, damit es nach dem Ausscheiden beim Arbeitgeber zu keinen Streitigkeiten kommt.
Anmerkung zum Urlaub
Da ein Arbeitnehmer auf den gesetzlichen Mindesturlaub nicht verzichten kann – anders sieht es bei einem im Arbeitsvertrag vereinbarten Zusatzurlaub aus –, kann im Aufhebungsvertrag nur geregelt werden, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einig sind, dass der Urlaub tatsächlich genommen worden ist. Urlaub, der bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann, muss in Geld ausbezahlt werden (sogenannte Urlaubsabgeltung).
Anmerkung zur Rückgabe von Firmeneigentum
Die zurückzugebenden Sachen sollten möglichst genau beschrieben werden.
Weitere Klauseln
Das obige Muster enthält typische Regelungen für einen Aufhebungsvertrag. Je nach Bedarf können aber weitere Regelungen sinnvoll sein, etwa Regelungen zu einem Wettbewerbsverbot oder einer Verschwiegenheitspflicht.
Aufhebungsvertrag, Auflösungsvertrag und Abwicklungsvertrag
Statt von einem Aufhebungsvertrag spricht man teilweise auch von einem Auflösungsvertrag. Ein Abwicklungsvertrag ist dagegen ein Vertrag über die Abwicklung einer zuvor ausgesprochenen Kündigung. Hier wird also das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung beendet, nur die Abwicklung der Kündigung bzw. des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis wird einvernehmlich in einem Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt.
Anwendung des Musters im Einzelfall
Welche Klauseln sinnvoll sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall und den konkreten Umständen ab. Pauschale Aussagen hierzu sind daher nicht möglich. Auch die jeweilige Verhandlungsposition spielt eine Rolle und die Wahrscheinlichkeit, wie schnell der Arbeitnehmer vermutlich eine neue Stelle findet. Die im Vertragsmuster enthaltenen Klauseln sind lediglich typische Klauseln, die übliche Konstellationen regeln. Es sollte daher immer eine einzelfallbezogene Prüfung und eine Anpassung auf den konkreten Einzelfall und die entsprechenden Bedürfnisse erfolgen.
Schriftformerfordernis beim Aufhebungsvertrag
Aufgrund des im Gesetz stehenden Schriftformerfordernisses muss der Aufhebungsvertrag schriftlich – also auf Papier mit Unterschrift – geschlossen werden. Textform, zum Beispiel E-Mail, WhatsApp, SMS, oder eine mündliche Vereinbarung reichen nicht aus.
Aufklärungs- und Belehrungspflichten des Arbeitgebers in Bezug auf sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Folgen des Abschlusses eines Aufhebungsvertrages
Für den Arbeitgeber können sich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitnehmer durch einen Aufhebungsvertrag besondere Aufklärungs- und Belehrungspflichten hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Folgen ergeben. So kann etwa der Abschluss eines Aufhebungsvertrages dazu führen, dass die Bundesagentur für Arbeit beim Arbeitslosengeld eine Sperrfrist verhängt beziehungsweise die Abfindung auf das Arbeitslosengeld anrechnet. Um keine falschen oder unvollständigen Auskünfte zu geben, empfiehlt es sich für Arbeitgeber, im Aufhebungsvertrag nur auf die Problematik hinzuweisen, aber keine detaillierten Auskünfte zu den sozialrechtlichen Auswirkungen des Aufhebungsvertrages zu geben. Gleiches gilt für die steuerlichen Folgen. Diesbezüglich ist bei der Abfindung zu beachten, dass sie seit einigen Jahren nicht mehr steuerfrei, sondern nur noch steuerbegünstigt ist (sogenannte Fünftelregelung).
Entwurf Aufhebungsvertrag im Word-Format oder PDF-Format
Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den Aufhebungsvertrag verhandeln wollen, bietet es sich an, den Entwurf des Aufhebungsvertrages als Word-Dokument zu erstellen und an die andere Seite zu verschicken. Manchmal wird aber auch bewusst eine PDF-Datei gewählt, damit die Vornahme von Änderungen zumindest erschwert wird.
Aufhebungsvertrag als AGB
Sofern eine Seite den Aufhebungsvertrag einseitig vorgibt – meist der Arbeitgeber –, sind zudem die gesetzlichen Regelungen zum AGB-Recht zu beachten.
Haftungsausschluss (Disclaimer)
Diese Vorlage für einen Aufhebungsvertrag soll Arbeitgebern beziehungsweise Arbeitnehmern lediglich eine Grundlage bieten, wenn sie einen Aufhebungsvertrag abschließen wollen. Sie ersetzt keine rechtliche Beratung durch einen Anwalt. Außerdem ist dringend zu empfehlen, das Muster bei der Verwendung auf den konkreten Einzelfall und die jeweiligen Bedürfnisse anzupassen. Die Formulierungsvorschläge im Muster sind daher unverbindlich und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird daher keine Gewähr übernommen für Richtigkeit oder Vollständigkeit.
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