AURELIUS INVESTMENT GROUP Stuttgart – BaFin ermittelt wegen unerlaubter Bankgeschäfte

  • 1 Minuten Lesezeit

Hinweis auf unerlaubte Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass ein im Internet unter dem Namen AURELIUS INVESTMENT GROUP auftretendes Unternehmen mit vorgeblichem Sitz in Luxemburg und einer Zweigstelle in Stuttgart über keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) verfügt, Bankgeschäfte zu betreiben und Finanzdienstleistungen zu erbringen.

Die AURELIUS INVESTMENT GROUP tritt laut BaFin Mitteilung unaufgefordert an potentielle AnlegerInnen heran und bietet diesen Finanzdienstleistungen wie zum Beispiel den Kauf von Aktien an anderen Unternehmen an.

Das Angebot von Aktien anderer Unternehmen an VerbraucherInnen setzt jedoch eine Erlaubnis der Bundesanstalt voraus.


Falsche Angaben zum Firmensitz und Verdacht des Identitätsmissbrauchs

Nach Mitteilung der BaFin gibt die AURELIUS INVESTMENT GROUP zudem unrichtigerweise an, ihren Hauptsitz in Luxemburg  zu unterhalten und eine Zweigstelle in Stuttgart zu betreiben.

Weiter weist die Bundesanstalt darauf hin, dass die AURELIUS INVESTMENT GROUP keinerlei Verbindung hat zu der in mehreren europäischen Ländern operierenden Aurelius-Gruppe, so dass eine vorsätzlich missbräuchliche Verwendung des Namens nahe liege.


Betroffene.n Anleger.Innen die von der AURELIUS INVESTMENT GROUP kontaktiert wurden und denen Bankgeschäfte vermittelt wurden wird dringend empfohlen, sich fachanwaltlichen Rat einzuholen.


Dr. Daniel A. Borst

Rechtsanwalt - Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. jur. Daniel A. Borst

Beiträge zum Thema