PIM Gold - Erste Verhandlung über Schadenersatzansprüche vor dem LG Stuttgart

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Neue Hoffnung für Betroffene der Insolvenz der PIM Gold GmbH - 

Nach erster Verhandlung vor dem Landgericht Stuttgart steht zu erwarten, dass Anlageberater und -Vermittler erfolgreich auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden können


Am vergangenen Mittwoch, den 29.07.2020 fand vor dem LG Stuttgart die erste Verhandlung in einem Verfahren gegen einen Berater und Vermittler eines von der PIM Gold GmbH - vormals PIM Gold- und Scheideanstalt GmbH - angebotenen Gold-Kauf und Sparvertrags statt.

Unsere Kanzlei berichtete auf dieser Plattform bereits mehrfach:Rechtstip vom 14.09.2020 Rechtstip vom 18.09.2019, Rechtstip vom 26.05.2020 ebenso wie die Stuttgarter Zeitung: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.verdacht-auf-anlagebetrug-anleger-bangen-um-150-millionen-euro.37b37ea4-31d5-4d95-b13b-c1cd90ce4727.html?reduced=true


Falsche Angaben zur Einlagerung des Goldes 

Der verklagte Berater räumte in der Verhandlung ein, falsche Angaben zur Einlagerung des vom Kläger gekauften Goldes gemacht zu haben: 

Dieses, so der Berater damals, sei - "wie im Vertrag [mit der PIM GmbH] vorgesehen" - in einem Schließfach auf den Namen des Klägers eingelagert.

Jedoch war dies weder in den Verträgen mit der PIM GmbH so geregelt, noch wurde dies von der PIM GmbH so praktiziert.

Zwar machte der Berater diese Aussage erst nach der Vertragunterzeichnung durch den Kläger und beteuerte, vor Unterzeichnung durch den Kläger korrekte Angaben hierzu gemacht zu haben.

Gleichwohl hegte das Gericht Zweifel: Wieso sollte der Berater gerade zu diesem wesentlichen Punkt nach Vertragsschluss eine anderslautende Aussage getroffen haben als zuvor bei der Beratung - noch dazu wenn er ausdrücklich darauf verweist, dass dies im Vertrag (vorgeblich) so vorgesehen sei.


Erhebliche Zweifel an der Plausibilität des Geschäfts

 Erhebliche Zweifel verblieben auch an der Plausibilität des Geschäfts - also der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit - einem Aspekt, den Berater und Vermittler solcher Verträge immer zu überprüfen verpflichtet sind.

So räumte der Berater ein, dass der an die PIM GmbH zu leistende Kaufpreis "ca. 10 bis 20% über dem jeweils geltenden Börsenpreis" gelegen habe. 


Fazit für betroffene Anleger:

Das Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart ist zwar noch nicht abgeschlossen.

Jedoch hat bereits der erste Verhandlungstermin gezeigt, dass betroffene Kunden der PIM Gold GmbH gut daran tun, ihre ehemaligen Berater und Vermittler auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen. 

Die Chancen, den ihnen entstandenen Schaden zumindest zu reduzieren, stehen gut. 


Für weitergehende Informationen steht unsere Kanzlei Ihnen sehr gerne zur Verfügung.


Dr. Daniel A. Borst

Rechtanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


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