Auslistung bei Suchmaschinen wie Google: So schützen Sie Ihre Rechte effektiv

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Stellen Sie sich vor, Sie entdecken einen Artikel im Internet, der falsche Behauptungen über Sie verbreitet. Diese Falschinformationen verbreiten sich schnell und erscheinen bei jeder Google-Suche ganz oben. Was können Sie tun, um diese Inhalte schnell und effektiv aus den Suchergebnissen zu entfernen? Hier kann der sogenannte Auslistungsanspruch helfen. In diesem Rechtstipp erfahren Sie, wie Sie Ihre Rechte gegenüber Suchmaschinenbetreibern durchsetzen können.

Der Auslistungsanspruch: Ihre Waffe gegen Falschinformationen

Wenn falsche Informationen über Sie im Internet verbreitet werden, ist schnelles Handeln gefragt. Der direkte Weg über die Content-Provider, also die Inhaber der Webseiten oder Social-Media-Profile, kann langwierig und ineffektiv sein, besonders wenn diese im Ausland ansässig sind. Einfacher und oft schneller ist der Weg über die großen Suchmaschinenbetreiber wie Google, Bing oder Yahoo.

Suchmaschinenbetreiber sind verpflichtet, nachgewiesen rechtswidrige Inhalte aus ihren Suchergebnissen zu entfernen. Dies wird als Auslistungsanspruch bezeichnet und ist in Art. 17 Abs. 1 a) der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) geregelt. Dieser Anspruch ermöglicht es Ihnen, die Löschung von Suchergebnissen zu verlangen, die Ihre Persönlichkeitsrechte verletzen.

Erfolgreiche Durchsetzung des Auslistungsanspruchs

Ein aktueller Fall zeigt, wie Betroffene erfolgreich gegen Suchmaschinenbetreiber vorgehen können. Ein Manager einer internationalen Firma sah sich mit falschen Behauptungen in einem Artikel konfrontiert, der von einem Content-Provider in den USA verbreitet wurde. Trotz einer einstweiligen Verfügung gegen den Content-Provider wurde der Artikel weiterhin in den Suchergebnissen von Bing und Yahoo angezeigt.

Der Manager übermittelte den Suchmaschinenbetreibern die einstweilige Verfügung und forderte die Auslistung des Artikels. Als keine Reaktion erfolgte, ging er gerichtlich gegen die Suchmaschinenbetreiber vor und erwirkte beim Landgericht Frankfurt a. M. (Beschlüsse vom 14.03.2025 - 2-03 O 93/25 und 2-03 O 89/25) einstweilige Verfügungen gegen sie. Das Gericht entschied, dass die Suchmaschinenbetreiber den Artikel aus ihren Suchergebnissen entfernen müssen, ohne dass eine vorherige Zustellung der einstweiligen Verfügung an den Content -Provider erforderlich ist.

Gerichtliche Entscheidungen stärken die Rechte der Betroffenen

Das Landgericht Frankfurt a. M. bejahte den Auslistungsanspruch aus Art. 17 Abs. 1 a) DS-GVO in Verbindung mit Art. 7 und 8 der Grundrechtecharta der Europäischen Union (GRCh). Personen, die von einer unzulässigen Datenverarbeitung betroffen sind, haben demnach einen Anspruch auf Löschung der Daten. Diese Rechtsprechung entspricht der des Bundesgerichtshofs in dem Urteil vom 3.5.2022 – VI ZR 832/20, mit dem ebenfalls ein Auslistungsanspruch gegen den Verantwortlichen einer Suchmaschine zugesprochen worden war.

Besonders relevant für Betroffene ist, dass nun das Gericht keine vorherige Zustellung der einstweiligen Verfügung an den Content-Provider verlangte. Dies ist ein wichtiger Schritt, da eine Auslandszustellung lange dauert und teuer sein kann. Das Gericht entschied, dass es den Betroffenen nicht zuzumuten ist, dass der persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalt trotz einer gerichtlichen Entscheidung weiterhin in den Suchergebnissen angezeigt wird.

Fazit: Schützen Sie Ihre Rechte effektiv

Wenn Sie von falschen Informationen im Internet betroffen sind, sollten Sie nicht zögern, Ihre Rechte gegenüber Suchmaschinenbetreibern durchzusetzen. Der Auslistungsanspruch bietet Ihnen eine effektive Möglichkeit, rechtswidrige Inhalte aus den Suchergebnissen entfernen zu lassen. Zögern Sie nicht, rechtliche Schritte einzuleiten, um Ihre Persönlichkeitsrechte zu schützen.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung Ihres Auslistungsanspruchs? Kontaktieren Sie uns gerne über nachfolgendes Kontaktformular oder über www.vnegi.de. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und helfen Ihnen, Ihre Rechte effektiv zu verteidigen.


Foto(s): Bild erstellt von Microsoft Copilot


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