Ausschlussfristenklauseln im Arbeitsvertrag

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Arbeitsverträge enthalten oft Ausschlussfristen für Ansprüche des Arbeitnehmers und Arbeitgebers.

Viele dieser Klauseln sind jedoch ungültig, da die Mindeststandards nicht eingehalten werden, z.B. zu kurze Fristen oder der Umfang der Klausel zu weit gefasst ist, z.B. keine Ausnahmeregelung für Ansprüche aus vorsätzlicher Handlung.

Auch wenn der Arbeitsvertrag selbst keine entsprechende Klausel enthält, kann es doch Ausschlussfristen geben, Z.B. bei Bezugnahme auf einen Tarifvertrag bzw. für den Fall der Anwendbarkeit eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages.

Es sollte auch darauf geachtet werden, ob ggf. einzelvertragliche und tarifvertragliche Ausschlussfristen nebeneinander existieren.

Eine Nichtbeachtung bzw. Unkenntnis der Fristen kann einen Arbeitnehmer viel Geld kosten, ebenso wie eine ungültige Klausel dem Arbeitgeber viel Geld kosten kann, wenn statt der kurzen Ausschlussfrist die gesetzliche Verjährungsfrist, z.B. bei Überstundenabgeltung oder Provisionsforderungen, zur Anwendung kommt.


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