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Ausschlussklauseln im Arbeitsvertrag – unbedingt beachten!

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In zahlreichen Arbeitsverträgen sind Ausschlussklauseln enthalten. Was in diesen genau geregelt wird und was es zu beachten gilt, fassen wir hier für Sie zusammen.

Was wird in den Ausschlussklauseln geregelt?

In Arbeitsverträgen finden sich oftmals Ausschlussklauseln. In diesen wird festgelegt, innerhalb welcher Zeit Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden müssen. Wird diese Frist nicht eingehalten, verfällt der Anspruch.

Wenn also bspw. der Arbeitnehmer ein halbes Jahr nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses feststellt, dass er noch Anspruch auf Abgeltung von Urlaubstagen hat, der Arbeitsvertrag jedoch eine Verfallsfrist von drei Monaten vorsieht, muss der Arbeitgeber keine Zahlung mehr an den Arbeitnehmer leisten.

Auch der Arbeitnehmer kann sich auf eine verspätete Geltendmachung berufen, wenn der Arbeitgeber nach Ablauf der Frist noch eine Rückzahlung von überzahltem Lohn oder ähnlichem fordert.

Oftmals sind diese Klauseln zweistufig. Es wird zunächst eine Frist dafür bestimmt die Ansprüche erstmalig zu fordern und dann – für den Fall, dass kein Ausgleich erfolgt – eine weitere Frist für die gerichtliche Geltendmachung.

Auf die Details der Klausel kommt es an!

Nicht jede Regelung zu einer Verfallsfrist ist auch wirksam. Wie so oft, kommt es auf zahlreiche, auch kleine, Details an. Das fängt schon damit an, dass eine solche Regelung nicht unter der Überschrift „Schlussbestimmung“ oder „Sonstiges“ versteckt werden darf. Vielmehr muss schon aus der Überschrift deutlich werden, dass nun eine Ausschlussklausel folgt.

Außerdem darf die Frist auch nicht unangemessen kurz sein. Dazu hat das Bundesarbeitsgericht bereits entschieden, dass die Frist zur erstmaligen Geltendmachung der Ansprüche nicht kürzer als drei Monate sein darf.

Zudem kann eine solche Klausel auch unwirksam sein, wenn sie vorsieht, dass Ansprüche „schriftlich“ geltend gemacht werden müssen, oder wenn sie keine Ausnahmen bspw. für Ansprüche auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns vorsieht.

Wir beraten Sie umfassend und setzen Ihre Ansprüche durch!

Die zahlreichen Regelungen und Entscheidungen der Gerichte zu den Ausschlussklauseln machen es für Laien oftmals sehr schwierig zu erkennen, ob die in ihrem Vertrag enthaltenen Regelung nun wirksam ist.

Sie sollten die in Ihrem Vertrag enthaltene Klauseln daher erstmal unbedingt beachten. Es ist einfach zu ärgerlich, wenn berechtigte Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können, weil man sich nicht früh genug gekümmert hat.

Gerne prüfen wir Ihren Vertrag und helfen Ihnen dabei unberechtigte Forderungen abzuwehren und eigene Ansprüche durchzusetzen. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin für eine kostenlose Erstberatung bei uns.


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