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Außerordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages

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Eine außerordentliche Kündigung ist eine Kündigung ohne Verpflichtung zurEinhaltung der vorgeschriebenen oder vereinbarten Kündigungsfrist.Für die außerordentliche Kündigung des auf unbestimmte oder befristete Zeitgeschlossenen Arbeitsvertrages liegt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer einberechtigter Grund vor, wenn eine Fortsetzung dieses Vertrags auf einer besondersschwerwiegenden Verletzung einer Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis oder auf einemsonstigen besonders wichtigen Umstand unter Abwägung aller Umstände undInteressen beider Vertragsparteien nicht möglich. Jede Partei hat das Recht, von deranderen Partei der Schadensersatz wegen Nichterfüllung der aus dem Arbeitsvertragübernommenen Pflichten zu verlangen.Der Arbeitsvertrag kann nur innerhalb von fünfzehn Tagen ab dem Tag derKenntnisnahme der Tatsache, auf der die außerordentliche Kündigung beruht,außerordentlich gekündigt werden.Vor der außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund desVerhaltens des Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer dieMöglichkeit zu geben, sich zu verteidigen, es sei denn, es liegen Umstände vor, diedies für den Arbeitgeber unzumutbar machen.In diesem Zusammenhang führen wir einige Beispiele für Verhaltensweisen vonMitarbeitern auf, die zu einer außerordentlichen Kündigung führen können. Verhältsich ein Arbeitnehmer beispielsweise unangemessen, erscheint unberechtigt nichtzur Arbeit, weigert sich, ans Handy zu gehen, flucht, verlässt unberechtigt denArbeitsplatz, können die oben genannten Handlungen einen besondersschwerwiegenden Verstoß gegen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis darstellen, dieden Erlass einer Entscheidung über die außerordentliche Kündigung desArbeitsvertrags durch den Arbeitgeber rechtfertigen.Auch Alkoholismus am Arbeitsplatz stellt eine besonders schwerwiegende Verletzungder Arbeitspflichten dar, insbesondere wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmermehrmals wegen desselben Problems abgemahnt hat.Aber auch Handlungen wie die Verweigerung der Ausführung einer Anordnung desVorgesetzten für eine Arbeit, die zu den täglichen Arbeitspflichten des Arbeitnehmersan seinem Arbeitsplatz gehört, verletzt das Vertrauensverhältnis zwischenArbeitgeber und Arbeitnehmer, was die Fortsetzung des Arbeitsverhältnissesunmöglich macht, und kann zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsvertragesdurch den Arbeitgeber führen.Es ist darauf hinzuweisen, dass es auch besondere Kategorien von Arbeitnehmerngibt, die ihren Arbeitsvertrag aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu dieser Kategorieaußerordentlich kündigen können, z. B. Arbeitnehmer, die das Recht aufMutterschafts-, Eltern-, Adoptions- und Vaterschaftsurlaub in Anspruch nehmen.Auch Arbeitnehmer, die wegen verstärkter Kinderbetreuung halbtags arbeiten,können den Arbeitsvertrag durch außerordentliche Kündigung spätestens fünfzehn
Tage vor dem Tag, an dem der Arbeitnehmer zur Rückkehr an den Arbeitsplatzverpflichtet ist, kündigen. In diese Kategorie fallen auch schwangere Frauen.Zu der Kategorie der Arbeitnehmer, die den Arbeitsvertrag außerordentlich kündigenkönnen, gehören auch Arbeitnehmer, denen kein Lohn gezahlt wurde.



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