Ausstiegsmöglichkeiten bei geschlossenen Fonds

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Die Illusion ist vor Jahren geplatzt. 


Schon im Jahr 2015 prognostizierte Stiftung Warentest, dass nur 6 Prozent der geschlossenen Fonds ihre Vorhersage erfüllt haben. Investoren, die ihr Geld in Sachwerte investieren möchten, bevorzugen geschlossene Fonds. Es geht um eine Art von Investition, bei der Anleger in ein bestimmtes Projekt investieren, das von einem Fondsmanager betreut wird. In der Regel ist die Dauer des Fonds festgelegt und endet nach einem bestimmten Zeitraum.


Wie kann ein Investor aus einem geschlossenen Fonds aussteigen? Und ist das auch vor Ende der festgelegten Zeit möglich? Dieser Artikel beschreibt die Ausstiegsmöglichkeiten aus geschlossenen Fonds.


Kündigung


Kündigung bei außerordentlicher Kündigungsmöglichkeit


Einige geschlossene Fonds bieten Anlegern eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit. Diese kann zum Beispiel bei einem schweren Schaden am Fondsobjekt oder bei einer Insolvenz des Fondsmanagers greifen. In diesem Fall können Anleger den Fonds vorzeitig kündigen und erhalten ihren Anteil am Fondsvermögen zurück.


Kündigung bei unzulässiger Befristung


Der BGH hat festgestellt, dass die Regelung im Gesellschaftsvertrag einer Kapitalanlagegesellschaft in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die es einem nur in geringem Umfang kapitalmäßig beteiligten Anleger ermöglicht, seine Beteiligung erstmals nach 31 Jahren ordentlich zu kündigen, aufgrund des damit verbundenen unüberschaubaren Haftungsrisikos eine unzulässige Kündigungsbeschränkung nach § 723 Abs. 3 BGB darstellt (BGB Urteil, II ZR 205/19). Die Antwort auf die Frage, wo genau die zeitliche Grenze einer erlaubten Zeitbestimmung liegt, hängt von den individuellen Umständen ab und ist nicht allgemein, sondern nur anhand der Umstände des Einzelfalls zu beantworten. Es hängt also von der individuellen Situation ab und wie präzise der Gesellschaftsvertrag die Optionen zur Kündigung festlegt.


Kündigung bei regulärem Laufzeitende


Eine weitere Möglichkeit, aus einem geschlossenen Fonds auszusteigen, besteht darin, die reguläre Laufzeit des Fonds abzuwarten. Am Ende der Laufzeit wird der Fonds aufgelöst und das Fondsvermögen wird an die Anleger ausgezahlt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Höhe der Auszahlung vom Erfolg des Fonds abhängt. Wenn das Fondsobjekt nicht den erwarteten Ertrag erzielt hat, kann die Auszahlung niedriger ausfallen als erwartet.


Widerruf


Die leichteste Möglichkeit, aus einem geschlossenen Fonds auszusteigen, besteht darin, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Dieses Recht steht Anlegern zu, die einen Fondsanteil im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts erworben haben. Das bedeutet, dass der Vertrag über den Fondsanteil per Telefon, E-Mail oder Internet abgeschlossen wurde. In diesem Fall haben Anleger eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Innerhalb dieser Frist können sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen und den Fondsanteil zurückgeben.


Widerruf wegen falscher Belehrung 


Schon im Jahr 2013 hat das OLG Hamm (Urteil vom 23.01.2013, Az.: I-8 U 281/11) entschieden, dass die Investoren darüber aufgeklärt werden müssen, dass die Abwicklung bei einem Widerruf von einer Fondsbeteiligung nach den Grundsätzen über die fehlerhafte Gesellschaft erfolgt. Den meisten Widerrufabelehrungen fehlt jedoch genau dies.


Verkauf des Fondsanteils


Eine weitere Möglichkeit, aus einem geschlossenen Fonds auszusteigen, besteht darin, den Fondsanteil zu verkaufen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Verkauf nicht immer einfach ist. Es gibt keinen organisierten Markt, auf dem Fondsanteile gehandelt werden. Der Verkauf erfolgt daher in der Regel über spezialisierte Plattformen oder direkt zwischen Anlegern.



Weitere Möglichkeiten, die Sie haben um den Schaden zu minimieren, wenn Sie in einem geschlossenen Fonds investiert haben, finden Sie auf meine Homepage über folgenden Link



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