Auswirkungen des Mediationsgesetzes auf Gerichtsverfahren vor den Familiengerichten

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Das Familienrecht ist von dem Grundgedanken geprägt, dass die Beteiligten ihre Familienkonflikte eigenverantwortlich und einverständlich regeln sollen. Dies gilt insbesondere bei Trennung und Scheidung, Ausübung der elterlichen Sorge sowie bei Umgang und Unterhaltstreitigkeiten. Dieses Anliegen bewegte den Gesetzgeber bereits bei der Reform des Familienverfahrensrecht im Jahre 2009 einvernehmliche Regelungen durch die Beteiligten gesetzlich zu fördern. So wurde im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) die Möglichkeit verankert, Eheleuten richterlich die Teilnahme an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation aufzuerlegen. Diese Anordnung verschafft ihnen die Möglichkeit, sich über den Sinn und Zweck einer Mediation zu informieren, um jeweils für sich persönlich zu entscheiden, ob eine mediative Lösung ihrer ehelichen Auseinandersetzung eine realistische Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung sein könnte. 

Diese gesetzliche Förderung der Mediation wird nun durch das Mediationsgesetz , welches seit dem 26. Juli 2012 in Kraft getreten ist, weiter vorangetrieben, indem unter anderem nun die Beteiligten in der Antragsschrift bei Gericht angeben müssen, ob bereits eine Mediation durchgeführt worden ist oder ob Gründe gegeben sind, die gegen die Durchführung einer Mediation sprechen. Diese Vorschrift soll dazu beitragen, dass jeder der gerichtlichen Rechtsschutz verlangt, sich mit der Frage auseinandersetzen muss, ob nicht möglicherweise eine einvernehmliche Regelung in seinem Fall eine ernstzunehmende Alternative zu einem Gerichtsverfahren sein könnte.

Das Gericht kann zusätzlich den Beteiligten auch konkret die Durchführung einer Mediation vorschlagen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Eheleute umfassend über die Ablauf und die Prozedur einer Mediation aufgeklärt werden. Sie müssen erfahren, wie sich die Mediation von staatlichen Gerichtsverfahren unterscheidet, welche Voraussetzungen zur Durchführung einer Mediation gegeben sein müssen und welche Vorteile und Nachteile sich durch ein solches Verfahren ergeben könnte.

Gerne stehe ich Ihnen für ein solches kostenloses Informationsgespräch zur Verfügung, in dem ich Ihnen die Einzelheiten einer Mediation ausführlich erläutere und gerne Ihre Fragen hierzu beantworte. Rufen Sie mich unter 030/ 29 77 53 74 0 an und vereinbaren kurzfristig ein kostenloses Informationsgespräch, gerne persönlich oder auch per Skype - bundesweit unter jens.goke.

Als Mediator bin ich fest davon überzeugt, dass eine außergerichtliche Konfliktlösung, die von den betroffenen Eheleuten autonom, freiwillig und eigenverantwortlich erarbeitet worden ist, einen langfristigen nachhaltigen Familienfrieden schaffen kann. Gerne helfe ich Ihnen dabei, dies zu erreichen.


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