Autofahren trotz Cannabis-Konsums? Diese Regelungen gelten nun für Cannabis-Patienten

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Rechtstipp vom 04.04.2018

Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass nach dem Konsum von Cannabis nicht mehr gefahren werden darf. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Konsum von Cannabis aus medizinischen Gründen erfolgt. Seit März 2017 können Ärzte in Deutschland ihren Patienten Cannabis auf Rezept verordnen. Jedoch ist auch hier der Grundsatz zu beachten, dass das Fahrzeug jederzeit sicher beherrscht werden muss.

Die Fahrtauglichkeit muss von dem Betroffenen vor jeder Fahrt aufs Neue überprüft werden und im Zweifelsfall darf die Fahrt nicht angetreten werden. Denn beim Auftreten von Ausfallerscheinungen, die auf den Cannabis-Konsum zurückzuführen sind, drohen Geldstrafen und sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Kann der Betroffene neben den Ausfallerscheinungen das Fahrzeug nicht mehr sicher lenken, so droht auch eine Strafe nach dem § 316 StGB.

Deswegen rät der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) gerade am Anfang einer Cannabis-Therapie von Autofahrten ab, bis unerwünschte Nebenwirkungen nicht mehr auftreten, denn gerade in der Eingewöhnungsphase kann Cannabis die Fahrtüchtigkeit negativ beeinträchtigen. Auch müssen etwaige Auswirkungen von Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten oder Alkohol beachtet werden.

Des Weiteren empfiehlt der DVR die ärztliche Therapie-Bescheinigung oder das aktuelle Rezept mitzuführen, um im Falle einer Polizeikontrolle die medizinische Notwendigkeit beweisen zu können. Eine gesetzliche Pflicht zur Mitführung eines Nachweises gibt es jedoch nicht.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gerne im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht


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