Autokredit Widerruf

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Am 24.04.2017 berichtete die Stiftung Warentest (test.de) mit dem Titel „VW, Skoda, Seat, Audi: Lukrative Rückgabe-Chance für Autokäufer“, dass die VW-Bank und ihre Zweigstellen für Seat, Skoda und Audi Kreditnehmer bei Autokrediten nicht zutreffend über das Widerrufsrecht informiert hätten. Die Folge einer unrichtigen Belehrung ist, dass die Darlehensverträge noch heute widerrufen werden können.

Welche Autokreditverträge können betroffen sein?

Grundsätzlich können Verträge (Autokredit, Leasingverträge) betroffen sein, die nach dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden. Nach unserer bisherigen Prüfung dürften insbesondere Finanzierungen mit der VW-Bank, Audi Bank, Seat Bank und Skoda Bank die Möglichkeit eines Widerrufs ermöglichen.

Darüber hinaus sind auch Widerrufsbelehrungen anderer Banken genau zu prüfen:

  • BANK11 – Die Autobank  
  • BMW Bank  
  • Fiat Bank  
  • Ford Bank  
  • Honda Bank  
  • Jaguar Bank  
  • Mercedes-Benz Bank  
  • MKG Bank (Mitsubishi)  
  • Nissan Bank  
  • Opel Bank  
  • Peugeot Bank  
  • Porsche Bank  
  • Renault Bank  
  • Santander Consumer Bank  
  • Skoda Bank  
  • Targobank  
  • Toyota Kreditbank  

Welche Vorteile hat ein Widerruf?

Besonders attraktiv kann ein Widerruf bei Verträgen sein, die ab dem 13.06.2014 geschlossen wurden. Hier hat die Bank im Falle eines wirksamen Widerrufs die Anzahlung und die gezahlten Raten zurückzuerstatten. Einbehalten darf die Bank lediglich die Zinsen auf die bereits gezahlten Raten. Dies dürfte jedoch nur einen sehr geringen Betrag ausmachen. Ein Nutzungs- oder Wertersatz dürfte die Bank nach verbreiteter Ansicht dann nicht einbehalten. Somit wäre der Verbraucher mit seinem Fahrzeug quasi umsonst gefahren.

Bei Verträgen, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 12.06.2014 abgeschlossen wurden, darf die Bank im Falle eines wirksamen Widerrufs die Zinsen des Kredits einbehalten. Ferner ist bei diesen Verträgen Nutzungs- oder Wertersatz zu leisten. Ob sich in diesen Fällen ein Widerruf dennoch lohnt, muss in jedem Fall gesondert geprüft werden.

Anwälte überprüfen Ihre Verträge

Verbrauchern ist zu raten, ihre Autokredit- oder Leasingverträge durch spezialisierte Rechtsanwälte überprüfen zu lassen. Die Kanzlei KMP3G Klamert + Partner in München hat jahrzehntelange Erfahrung im Bereich des Kapitalanlagerechts. Sie berät und vertritt ihre Mandanten bundesweit. Eine schnelle, kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung ist selbstverständlich.



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