Awender & Werner mahnen Wettbewerbsverstöße für Reebig-Warenimport ab

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In dem uns vorliegenden Fall mahnt die Kanzlei Awender & Werner die Verletzung von Wettbewerbsregeln durch unseren Mandanten ab.

Die Gegnerin trägt vor, auf der Internetplattform eBay Rauch-Verdampferzeugnisse zu vertreiben. Unser Mandant handele ebenfalls auf eBay mit sogenannten E-Shishas und E-Zigaretten. Beide stünden somit laut UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) in einem Wettbewerbsverhältnis.

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, er benutze fehlerhafte, also nicht vollständige oder sogar irreführende Widerrufsbelehrungen auf seinem eBay-Verkaufskonto. Er habe sich damit laut § 3 UWG einen unzulässigen Vorteil gegenüber der Gegnerin verschafft, was hier nun abgemahnt wird.

Forderungen

Es werden folgende Forderungen gestellt:

  • Unterlassung der Rechtsverletzung

Das heißt, die Gegnerin verlangt die Korrektur bzw. die Anpassung der falschen Widerrufsbelehrung auf dem eBay-Konto des Abgemahnten an die geltenden Gesetze, gem. § 8 I UWG.

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Das heißt, es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, in der sich der Unterlassungsschuldner, also der Abgemahnte, verpflichtet, auch in Zukunft keine fehlerhafte Widerrufsbelehrung mehr unter seinen Angeboten zu platzieren. Bei Zuwiderhandlung soll eine angemessene Vertragsstrafe gezahlt werden.

  • Zahlung der Abmahnkosten

Das heißt, die Gegnerin fordert den Ersatz der Rechtsanwaltskosten. Die Forderung beläuft sich bei einem angenommenen Gegenstandswert von 15.000 € auf 1.029,35 €

Was kann ich tun?

Sie sollten zunächst Ruhe bewahren. Unter keinen Umständen sollten Sie überstürzt die geforderte Summe bezahlen oder die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben. Die Forderungen solcher Abmahnungen sind in der Regel zu hoch und die Erklärungen zu weit gefasst.

Konsultieren Sie eine fachkundige Anwaltskanzlei. Dort wird man ein auf Ihren Fall zugeschnittenes Antwortschreiben verfassen können, mit dem Sie die Gefahr einer Klage oder sonstigen Verschlimmerung der Sache zunächst beseitigen können.

Das Team der Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg vertritt schon seit Jahren bundesweit Mandanten in ähnlich gelagerten Fällen. Wir verfügen über Kompetenz und Erfahrung in den Gebieten des Urheber-, Marken-, und Wettbewerbsrechts. Lassen Sie sich in einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch über Ihre Möglichkeiten informieren. Sie erreichen uns per Telefon und per E-Mail.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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