Abmahnung der Awender & Werner Rechtsanwälte i. A. v. Stefan Reebig / Wettbewerbsverstoß auf eBay

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Die Rechtsanwälte Awender &Werner mahnen im Auftrag von Herrn Stefan Reebig das Fehlen einer Widerrufsbelehrung auf der Handelsplattform eBay ab. Weiter wird die Klausel, dass die Rückgabe der Produkte ausgeschlossen sei, moniert.

Die vorliegende wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Awender & Werner wurde im Auftrag von Herrn Stefan Reebig ausgesprochen. Im Abmahnungsschreiben wird das Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses der Parteien festgestellt. Unter dem Account „reebig-warenimport“ veräußert Herr Reebig auf eBay sog. E-Shishas/E-Zigaretten nebst Zubehör wie Liqiuds. Der Abgemahnte biete im Wege des Fernabsatzes über die Internetplattform ebenfalls E-Shishas/E-Zigaretten bzw. Verdampferzubehör an. Hieraus ergebe sich die Mitbewerbereigenschaft des Abgemahnten im sog. Fernabsatz. Ferner erfülle der Abgemahnte nicht die bei Fernabsatzverträgen gem. Art. 246 EGBGB erforderliche, klar und verständliche Information für den Verbraucher, dass ein Widerrufsrecht gem. § 312g Abs.1 BGB i. V. m. § 355 BGB bestehe. Zudem fehle es an Informationen über die Bedingungen, Einzelheiten, Ausübung und die Rechtsfolgen der Rückgabe. Aufgrund des Fehlens einer solchen Widerrufsbelehrung stehen der abmahnenden Partei Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aus §§ 8 Abs. 3 Nr.1, 9 UWG zu.

Es wird dem Abgemahnten vorgeworfen, dass er den gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht nicht nachgekommen sei und sich somit einen Vorteil verschafft hat, welcher einen Verstoß gegen §3 UWG i. V. m. § 3a UWG darstelle.

Weiter wird dem Abgemahnten vorgeworfen, dass die Klausel „Leider müssen wir geöffnete Basen, Liquids oder Aromen aus hygienischen Gründen von der Rückgabe ausschließen.“ unzulässig sei. 

Aufgrund des Verstoßes gegen §3 UWG i. V. m. § 3a UWG wird der Abgemahnte auf Beseitigung und Unterlassung gem. § 8 UWG in Anspruch genommen. Durch das Setzen einer Frist wird dem Abgemahnten auferlegt, eine Unterlassungserklärung abzugeben. 

Die Rechtsanwälte Awender & Werner setzen einen Streitwert i. H. v. 15.000,00 € an, woraus sich ein Aufwendungsersatzanspruch gegenüber dem Abgemahnten i. H. v. 1.029,35 € ergibt. Zudem ist dem Schreiben der Anwälte Awender & Werner eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt.

Sind auch Sie Empfänger einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung?

Sollten auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, seien Sie nicht beunruhigt. Es gibt einige Möglichkeiten sich rechtlich dagegen zu verteidigen. Zunächst sollten Sie die Abmahnung ernst nehmen, um nicht eine einstweilige Verfügung zu erhalten.

Bei Abgabe einer Unterlassungserklärung ist anwaltliche Hilfe ratsam. Vorgefertigte Unterlassungserklärungen sind häufig aus Sicht des Abmahners positiv formuliert, sodass Ihnen erhebliche Haftungsrisiken auferlegt werden. Mit Hilfe eines fachkundigen Rechtsanwalts können Sie eine Verteidigungsstrategie entwickeln.

Die Schadensersatzsumme ist oft zu hoch angesetzt, sodass ein Verhandlungsspielraum besteht, der durch einen fachkundigen Rechtsanwalt ausgenutzt werden kann.

Für die erfolgreiche Verteidigung gegen Ihre Abmahnung können Sie gerne die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg kontaktieren. Wir agieren Bundesweit und können Ihnen aufgrund unserer umfassenden Erfahrungen, bei vermeintlichen Verstößen auf dem Gebiet des Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrechts eine optimale Verteidigungsstrategie bieten.


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