axsio.co und Capitalpartners Group: BaFin warnt vor Angeboten der Axsio

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Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten der Axsio. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website www.axsio.co ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern werden Gewinne aus Handelsgeschäften mit Kryptowerten in Aussicht gestellt, wenn sie vorab eine „Steuerzahlung“ leisten. Diese wird mitunter von Mitarbeitern der Capitalpartners Group telefonisch angefordert. Die angekündigten Gewinne werden nicht ausgezahlt.


Hier zur Warnung der BaFin


axsio.co wirbt auf seiner Handelsplattform: „ Wir sind ein marktführender Anbieter von online-Broker-Dienstleistungen“.

Tatsächlich ist Axsio ohne Zulassung der BaFin tätig.


axsio.co hat keine Erlaubnis der BaFin! 


Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie Axsio, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. 


Warnzeichen für einen Scam: Kein Impressum und keine Angaben zum Betreiber 


Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading- Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt bereits Anleger, die ihre Investitionen von Axsio nicht zurück zu erhalten haben. Sie führt aus: „Die Webseite besitzt kein Impressum, keine Kontaktdaten und keinerlei Angaben zu den Verantwortlichen. Nur eine Telefonnummer und eine Service-Email sind vorhanden. Dies sind eindeutige Warnzeichen für einen Scam. Uns überrascht nicht, dass die Plattform keine Zulassung der BaFin besitzt.“ 


Erkundigen Sie sich vor einer Anlage im Internet bei der BaFin, anderen Aufsichtsbehörden oder spezialisierten Anwälten nach, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. 


Angaben darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie auch in der Unternehmensdatenbank der BaFin.


Steuer ist klares Indiz für Betrug


Wenn auch Ihr Broker bei einem Auszahlungswunsch Ihrerseits vorab eine Steuer verlangt, sollten Sie hellhörig werden. Experten weisen darauf hin, dass dann mit höchster Wahrscheinlichkeit der Versuch eines Anlagebetrugs vorliegt. Eine im Ausland zu zahlende Steuer für ausländische Tradings-Investments existiert nicht. Die BaFin und das Finanzamt bestätigten uns, dass es eine solche Steuer in keiner Form gibt. Manche Anleger haben schon einmal von der Kapitalertragssteuer für ausländische Investments gehört und verwechseln diese mit der behaupteten Steuer der Trading-Firmen. Dies machen sich die Betrüger zu Nutze.


Wenn der Broker nicht auszahlt und Steuern verlangt


Zahlen Sie auf keinen Fall die geforderte Steuer


Wenn von Ihnen die Zahlung einer „Steuer“ im Voraus verlangt wird, sind Sie mit großer Wahrscheinlichkeit Opfer eines Online-Anlagebetruges geworden. Zahlen Sie auf keinen Fall, sondern wenden Sie sich schnell an einen auf Anlagebetrug im Online-Trading spezialisierten Rechtsanwalt. 


Sichern Sie die Beweismittel


Wir empfehlen Ihnen, zunächst alle Informationen bzgl. der Online-Trading-Plattform zu sichern, d.h. machen Sie Screenshots von der Handelsplattform, Ihrem Trading-Konto – und Verlauf, dem Chat-Verlauf und sichern Sie alle Kontaktdaten Ihrer Berater. Oftmals wird der Kontakt vom „Berater“ abgebrochen und das Online-Trading-Konto gesperrt, wenn Sie der angeblichen Steuerforderung nicht nachkommen. Je mehr Beweise Sie gesichert haben, desto besser können Sie Ihre Ansprüche belegen und desto größer ist die Chance, Ihre Investitionen wiederzuerhalten.


Mit dem richtigen Plan zum Erfolg


Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit Axsio haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 


Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. 


Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.


Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. 

Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.


Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:


Kontaktformular Kanzlei plan C


Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.


Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung. 


www.kanzlei-plan-c.de







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