BaFin ermittelt gegen kryptod.com (Kryptod Ltd., LL.C bzw Krypto Holding Ltd.) – keine Erlaubnis – Anlagebetrug?

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellte am 03.01.2023 gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass weder die Kryptod (Europe) Ltd., noch die Kryptod LL.C oder die Krypto Holding Ltd., London, Vereinigtes Königreich, eine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen haben. Trotzdem werben diese Unternehmen laut BaFin auf kryptod.com für fixe Spreads und Differenzkontrakte (CFDs). Die Unternehmen werden aber nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die auf der Website kryptod.com veröffentlichte Behauptung einer Lizenz der FCA lässt sich nach Aussage der BaFin nicht bestätigen.

Kryptod bietet auf ihrer Website kryptod.com eine Handelsplattform für fixe Spreads und Differenzkontrakte (CFDs) an und wirbt mit den Worten: „Kryptod Trade ist ein Finanzdienstleister, der Händlern aus fast allen Teilen der Welt eine Auswahl von mehr als hundert Finanzanlagen als CFDs anbietet. Dank unserer intuitiven Handelsplattform erhalten Sie über Ihren Desktop, Ihr Smartphone oder Ihr Tablet Zugang zu den spannendsten und volatilsten Devisenmärkten der Welt. Auf diese Weise können Sie Ihr persönliches Handelsportfolio verwalten und sofortige Handelsausführungen mit nur einem Klick genießen, und das alles über eine einzige intelligente Dashboard-Anzeige.

Unser Ziel ist es, unseren Kunden dabei zu helfen, das Beste aus dem Online-Handel herauszuholen, Zugang zu Liquidität zu erhalten und Risiken effektiv zu managen, wobei uns unser praktisches Fachwissen, unsere umfassende Technologie und unser unvergleichliches Netzwerk es uns ermöglichen, ein unvergessliches Handelserlebnis zu bieten“ (Übersetzt durch die Verfasserin).

Kryptod handelt ohne gewerbsmäßige Erlaubnis der BaFin

Die Inhalte auf der Website kryptod.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen laut BaFin die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. 

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen jedoch eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen, wie z.B. das oben Genannte, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Dies könnte laut BaFin ein Indiz für einen Trading Anlage - Betrug bzw. Scam sein.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Erkundigen Sie sich vor einer Anlageentscheidung im Internet am besten bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin, ob die Trading-Plattform die erforderliche Erlaubnis besitzt (siehe: Unternehmensdatenbank der BaFin).

Lizenz der FCA? 

Auf seiner Webseite behauptet kryptod.com, eine Lizenz von der FCA zu besitzen:

"KRYPTO HOLDING LIMITED
Bei Kryptod (Europe) Ltd handelt es sich um einen Finanzdienstleister, lizenziert
(Lizenznummer FRN 11195045) von der Financial Conduct Authority (FCA), der deren Regularien verpflichtet ist."

Laut BaFin lässt sich die veröffentlichte Behauptung der Lizenz der FCA nicht bestätigen. Auch wir konnten eine Lizenz der FCA nicht verifizieren.

Auszahlung der vermeintlichen Guthaben? Schlechte Erfahrungen mit Kryptod?

Uns haben Anleger berichtet, dass sie Schwierigkeiten mit kryptod.com haben und sich ihre angezeigten Guthaben nicht auszahlen lassen können. Im Gegenteil sollten sie immer weitere Zahlungen für Gebühren etc. leisten.

Mit dem richtigen Plan zum Erfolg

Wenn Sie Schwierigkeiten mit Kryptod oder einer anderen Handelsplattform haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (aktuelle Fälle Online Trading Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 

Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.

Wir melden für Sie einen möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.

Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit bzw. möglichen Betrugsfalles mit uns in Verbindung:

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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.

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