BaFin warnt: Insolvente Nuri GmbH: Identitätsmissbrauch durch Unbekannte – neue Krypto-Betrugsmasche?

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An die auf Anlagebetrug und Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C wenden sich immer wieder Anleger, die u.a. von angeblichen Mitarbeitern der mittlerweile insolventen Kryptowährungsbörse Nuri kontaktiert wurden und die den lukrativen Handel mit Kryptowerten und anderen Finanzinstrumenten anbieten.

Die Betrüger nutzen gefälschte Mailadressen und Dokumente, die täuschend echt aussehen und vermeintlich von dem Kryptowährungsanbieter Nuri bzw. Nuribank stammen.

Die echte Nuri GmbH musste am 9.08.2022 Insolvenz anmelden und wird vom Insolvenzverwalter Jesko Stark vertreten. Die Gründe der Insolvenz des einst erfolgreichen Fintech-Unternehmens waren die schwierigen Marktentwicklungen und die Folgen für die Finanzmärkte und das Geschäft von Nuri. Seit dem 18.12.2022 hat die Nuri GmbH geschlossen und den gesamten Service stillgelegt. Nun wurden auch alle Konten sowie alle zusätzlichen Verträge gekündigt.

Jetzt versuchen unbekannte Täter mittels Identitätsmissbrauch der Nuri GmbH Anleger durch vermeintlichen Handel mit Kryptowährungen zu betrügen.

Echte Erfahrungsberichte unserer Mandanten

Unsere Mandanten berichten uns, dass sie von angeblichen Mitarbeitern von Nuri, die sich als „Team Nuri“ beziehungsweise „Nuribank“ unter Nutzung der E-Mailadresse „Nuribank@protonmail.com“ ausgeben und behaupten, durch einen Handel mit Kryptowährungen und anderen Finanzinstrumenten große Gewinne erwirtschaften zu können, kontaktiert werden.

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Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug und Online-Trading Betrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Der Identitätsmißbrauch einer seriösen Kryptowährungsbörse ist mittlerweile zu einer neuen Betrugsmasche geworden. Die Betrüger nutzen gefälschte Mailadressen und Dokumente, die täuschend echt aussehen und vermeintlich von einem seriösen Kryptowährungsanbieter stammen. In Wahrheit handelt es sich um einen Identitätsmissbrauch, der von Laien nur sehr schwer zu erkennen ist. Vor dieser Betrugsmasche eines Identitätsmissbrauchs von bekannten Kryptowährungsbörsen durch unbekannte Täter haben auch die BaFin und das BKA bereits gewarnt.“

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Prüfen Sie stets die erhaltenen Dokumente und Email-Adressen auf ihre Echtheit

Bei den Emailadressen fällt oft auf, dass diese nicht die Original-Email der Kryptowährungsbörse ist, sondern ähnlich klingende, gefälschte Emailadressen verwendet werden. Auch werden häufig Freemail-Adressen benutzt. Die echtenOriginal- Kryptowährungsbörsen verwenden natürlich keine Freemail-Adressen. All diese Indizien können auf einen Trading Betrug hinweisen und einen Identitätsmissbrauch zu Lasten der echten Kryprowährungsbörse. Es lohnt sich also, bei solchen Dokumenten genauer hinzuschauen. 

Investieren Sie auf keinen Fall und nehmen Sie sofort Kontakt zu einem auf Trading-Betrug spezialisierten Anwalt auf! Sollten Sie bereits einbezahlt haben, leisten Sie auf keinen Fall weitere Zahlungen für vermeintliche Gebühren, Steuern etc.

Nun warnt auch die BaFin vor Nuri-Identitätsmissbrauch durch Unbekannte

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellte nun auch 20.12.2022 gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass unbekannte Täter, die als „Team Nuri“ beziehungsweise „Nuribank“ unter Nutzung der E-Mailadresse „Nuribank@protonmail.com“ auftreten, und Verbrauchern Geschäfte in Kryptowertenanbieten, keine Erlaubnis nach dem KWG beziehungsweise dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen.

Die entsprechenden E-Mails und Anrufe seien laut BaFin nicht der Nuri GmbH, Berlin, zuzurechnen. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder WpIG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Dies kann ein untrügliches Zeichen für Trading Betrug bzw. Scam sein.

Erkundigen Sie sich daher vor einer Anlage in eine Trading-Plattform am besten bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform, damit Sie nicht Opfer eines betrügerischen Broker werden (siehe: Unternehmenssuche der BaFin).

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Mit dem richtigen Plan zum Erfolg

Wurden Sie wie oben beschrieben von vermeintlichen Mitarbeitern der „Nuribank“ oder einer anderen vermeintlich seriösen Kryptowährungsbörse kontaktiert, empfehlen wir Ihnen, sofort einen Anwalt für Anlagebetrug zu kontaktieren. Sie sind mutmaßlich Opfer eines Trading-Betruges geworden. Zahlen Sie auf keinen Fall, Sie vergrößern dadurch nur Ihren bereits durch den Trading-Betrug entstandenen Schaden.

Falls Sie dem betrügerischen Broker, wie unsere Mandanten, zuvor per Fernwartungssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer Zugang zu Ihrem Computer gewährt hatten, sichern Sie Ihren Computer vor Zugriffen, ändern Sie bitte sofort Ihre Passwörter und verhindern Sie durch rechtliche Maßnahmen das Risiko eines Identitätsdiebstahls (Lesen Sie hierzu auch: Achtung! Opfern von Krypto-Trading-Betrug droht weiterer Schaden durch Identitätsdiebstahl)

Wenn Sie Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die renommierte Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 

Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.

Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.

Sind Sie betroffener Anleger der insolventen Nuri GmbH, stehen wir Ihnen ebenfalls mit einer rechtlichen Einschätzung Ihrer aktuellen Situation und einer Geltendmachung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.

Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:

Kontaktformular Kanzlei plan C

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.

Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.

www.kanzlei-plan-c.de






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