Bank haftet, falls sie bei Twin-Win-Zertifikaten unzureichend aufgeklärt hat
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Das OLG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 12.01.011 die Berufung der Bank gegen ein stattgebendes Urteil zu Gunsten des Anlegers zurück. Die Bank war verurteilt worden Schadensersatz i. H. v. 11.576,64 € an den Anleger zu bezahlen.
Nach dieser Rechtsprechung hat eine Aufklärung sich beim Vertrieb der sog. Twin-Win-Zertifikaten insbesondere auf die Bedeutung der Sicherheitsbarriere zu erstrecken. Wird eine derartige Aufklärung unterlassen haftet die Bank auch bei einem ggf. sonst Anlage erfahrenen Kunden.
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