Bank kündigt Darlehen wegen mangelnder Kapitaldienstfähigkeit – Kreditnehmer können sich wehren

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Kündigung des Darlehens trotz Zahlung der Raten

Ob Unternehmen oder privater Haushalt – die Pandemie und die Lockdowns haben die Finanzplanungen ordentlich durcheinandergewirbelt. Sinkende Umsätze, Kurzarbeit und andere Umstände können für finanzielle Schwierigkeiten sorgen. Ein laufendes Darlehen, das bedient werden muss, macht die Situation nicht einfacher. „Mit einem Entgegenkommen der Banken kann nicht unbedingt gerechnet werden. Leider ist manchmal das Gegenteil der Fall. So hat eine Bank meiner Mandantin das Darlehen fristlos gekündigt und fällig gestellt, obwohl sie die Kreditraten ordnungsgemäß gezahlt hat“, sagt Rechtsanwalt Benjamin Hasan, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Frankfurt.

BaFin hatte Erleichterungen für Kreditnehmer gestattet

Darlehen, die von Schuldnern in Folge der Corona-Krise nicht mehr bedient werden können, sind von den Banken nicht automatisch als ausgefallen einzustufen. Das hatte die Aufsichtsberhörder der Banken im Zuge der Pandemie zugesagt. Die Banken halten sich daran aber dennoch nicht und pochen auf ihr Sicherungsinteresse.  Die fristlose Kündigung des Darlehensvertrags begründete die Bank damit, dass die Kapitaldienstfähigkeit der Kreditnehmerin aufgrund erhöhter Risikolage nicht mehr gewährleistet sei. Unter der Kapitaldienstfähigkeit wird die Fähigkeit des Kreditnehmers verstanden, das Darlehen nachhaltig jetzt und zukünftig bedienen zu können und alle notwendigen Zins- und Tilgungsleistungen leisten zu können. Diese Leistungsfähigkeit sah die Bank in dem konkreten Fall nicht mehr als gegeben an. Aus den eingereichten Unterlagen gehe nicht hervor, dass die Kreditnehmerin über ein ausreichendes Einkommen verfügt, um das Darlehen ordnungsgemäß zu bedienen - dadurch ergebe sich eine erhöhte Risikobewertung und ein erhöhtes Besicherungserfordernis. Daher kündigte die Bank das Immobiliendarlehen fristlos und stellte den offenen Darlehensbetrag – rund 230.000 Euro – fällig. In einer Frist von vier Wochen sollte die Kreditnehmerin den Betrag zurückzahlen.

Schuldner können sich gegen Kündigung wehren!

Wird der Betrag nicht fristgerecht zurückgezahlt, sind ein Schufa-Eintrag und Zwangsvollstreckung die weiteren Folgen. „Mit einem Schufa-Eintrag wird eine Umschuldung kaum noch möglich sein, so dass eine Zwangsversteigerung der Immobilie droht. Die Darlehensnehmer sollten daher prüfen lassen, ob die Kündigung des Darlehensvertrags durch die Bank überhaupt rechtmäßig ist. In vielen Fällen hält sie einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand“, so Rechtsanwalt Hasan.

Banken sind im Rahmen der Kreditvergabe zwar zur Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit verpflichtet. Nach § 18 KWG darf ein Kredit erst nach Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse gewährt werden. Aus Schutz vor Geldwäsche muss die Bank auch prüfen, aus welchen Quellen der Darlehensnehmer sein Einkommen bezieht. „Dennoch erscheinen die detaillierten Prüfungen der Bank oft willkürlich. Darlehensnehmer haben daher gute Aussichten, sich gegen eine fristlose Kündigung wegen mangelnder Kapitaldienstfähigkeit zu wehren“, erklärt Rechtsanwalt Hasan.

Setzen Sie besser auf einen Fachanwalt, der vor Gericht gewinnt!

Benjamin Hasan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. In seiner mehr als zehnjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt vereint er die Expertise eines prozesserfahrenen Fachanwalts für Bankrecht mit der eines Bank Managers. Im Falle von ungerechtfertigten Maßnahmen einer Bank, eines Finanzdienstleisters oder Zahlungsinstituts zeigt er rechtliche Handlungsmöglichkeiten auf. Wir kämpfen für unsere Mandanten bundesweit mit größtem Einsatz!

Foto(s): banklaw.de

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