Bank muss zahlen – SolEs 22 GmbH & Co. KG

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Unser Mandant hat Grund zur Freude: Das Landgericht Braunschweig entschied am 04. Januar 2018, dass die Volksbank eG ihm 24.500 Euro wegen nachweislicher Falschberatung bei der Beratung über die Fondsanlage SolEs 22 GmbH & Co. KG zurückzahlen muss. Ebenso kann der Mandant etwaige Schäden aus einer Inanspruchnahme seitens der Fondsgesellschaft oder Dritter ersetzt verlangen. In Anbetracht der aktuellen Entwicklung des Solarfonds ist das eine für Anleger günstige Situation. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

Eckdaten des Solarfonds

Der geschlossene Solarfonds SolEs 22 startete im Jahre 2009 mit einem Investitionsvolumen von rund 127 Millionen Euro. Von diesem Betrag sollten 85 Millionen Euro Fremdkapital und weitere 42 Millionen Euro Anlegergelder in Solarkraftwerke in Frankreich, Italien und Spanien investiert werden. Nach einer Laufzeit von 10 Jahren sollten bereits 198 Prozent des eingebrachten Geldes an die Anleger zurückfließen. Eine Kündigung des Fonds ist frühestens zum 31.12.2035 oder 10 Jahre nach Betrieb des letzten Solarkraftwerks möglich.

SolEs 22 – unternehmerische Beteiligung mit Totalverlustrisiko

Viele Anleger sind bei Abschluss nicht darüber aufgeklärt worden, dass sie eine spekulative Anlage für risikobereite Investoren erwerben.

Regelmäßig wurde die Anlage – entgegen der tatsächlichen Sachlage – als absolut sicheres Investment angepriesen. Mit gesetzlich garantierten Einspeisevergütungen und der Unabhängigkeit von konjunkturellen Entwicklungen sollten keinerlei Risiken bestehen. „Die Sonne scheint dort ja immer“ und ähnliche Aussagen wurden außerdem in den Beratungsgesprächen getroffen.

Berater erwähnten dabei allerdings häufig nicht, dass gesetzliche und steuerliche Änderungen möglich sind und diese zu einer Negativentwicklung führen können, die die Anleger jetzt bares Geld kostet. Die riskante Anlage ist daher aus unserer Sicht für die Altersvorsorge als völlig ungeeignet zu erachten.

Auch über die hohen Weichkosten von 26 Prozent, also den Teil der Investition, der überhaupt nicht in die Solaranlagen selbst fließt, wurde in der Regel nicht aufgeklärt. Zudem sind die aufgestellten Prognosen überaus spekulativ, da die Lebensdauer und Leistungsfähigkeit der Solarmodule als unklar eingestuft wird.

Mandant erhält sein Geld zurück

Unser Mandant, der die Anlage über seinen langjährigen Bankberater abgeschlossen hatte, wollte alles andere als eine spekulative Investition tätigen. Er selbst beurteilte sich im Gespräch als „risikoscheu“, wollte sein Geld langfristig und sicher investieren und vertraute dabei auf die Beratung durch die ihm bekannte Bank. Auch seine vorhergehenden Anlageentscheidungen traf er fast durchweg sicherheitsbewusst. 

Der Mandant wurde insbesondere über die Provisionszahlungen, die die Bank für die Vermittlung erhält, im Unklaren gelassen. Das Gericht wertete die Aussage des Mandanten – vertreten durch Jackwerth Rechtsanwälte – als glaubhaft und verurteilte die Bank zur Rückzahlung von rund 24.500 Euro.

Anwaltliche Unterstützung

Oft werden bei der Anlageberatung verheerende Fehler gemacht, die den Anleger später teuer zu stehen kommen. Sofern Sie sich in der geschilderten Situation wiederfinden oder sich falsch beraten fühlen, prüfen Jackwerth Rechtsanwälte Ihren Fall. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir die erforderliche Korrespondenz. Gerne stehen wir auch für ein unverbindliches Vorgespräch zur Verfügung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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