​Bank verlangt die Vorfälligkeitsentschädigung - kann ​die Bank ​eine solche verlangen?

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Was ist eine Vorfälligkeitsgebühr?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) ist eine Gebühr, die einem Kreditnehmer berechnet wird, wenn er einen Finanzierungsvertrag vorzeitig kündigt, bevor die vereinbarte Laufzeit endet. Gemäß § 502 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ermöglicht dies dem Kreditgeber (meistens die Bank), eine angemessene Entschädigung für den mit der vorzeitigen Rückzahlung verbundenen Schaden zu verlangen. Diese Entschädigung kann sich auf einen Betrag im mindestens vierstelligen Eurobereich belaufen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Bank oder Sparkasse als Kreditgeber nur dann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann, wenn der zugrunde liegende Kreditvertrag rechtlich einwandfrei ist. Sollte der Vertrag fehlerhafte oder unvollständige Angaben seitens des Kreditgebers enthalten, können Kreditnehmer bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrags unter Umständen von der Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung befreit sein oder bereits gezahlte Beträge möglicherweise zurückfordern.

Wenn also die vertraglichen Angaben der Bank oder Sparkasse, insbesondere bezüglich der Vorfälligkeitsentschädigung, unklar, unvollständig oder fehlerhaft sind, könnte dies eine Grundlage für die Rückforderung bereits gezahlter Beträge sein.

Rückforderung von Zahlungen

Eine bereits gezahlte, aber zurückforderungsfähige Vorfälligkeitsentschädigung kann innerhalb einer dreijährigen Verjährungsfrist zurückgefordert werden. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die entsprechende Zahlung geleistet wurde.

Beispiel: Wenn Sie am 05.05.2020 eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben und vermuten, dass der Vertrag fehlerhaft war, beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2020 und endet am 31.12.2023. Sie müssen also bis zum 31.12.2023 handeln, da der Anspruch danach verjährt und nicht mehr geltend gemacht werden kann.

Um eine genaue und umfassende Bewertung zu erhalten, ist es ratsam, fundierten Rechtsrat einzuholen. Die Anwälte der Kanzlei Gutes Recht stehen zur Verfügung, um die Situation zu bewerten und die nächsten Schritte zu besprechen.

Kontaktieren Sie uns gerne: Kanzlei Gutes Recht | Frankfurt (kanzlei-gutes-recht.de)

Foto(s): canva.com

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