Hate Speech, Hassrede, Mobbing - Was tun, wenn ich oder mein Kind beleidigt wird?

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Was ist Hate Speech und was bedeutet ein Shitstorm?

Ein Shitstorm (wörtlich übersetzt aus dem Englischen: "Sturzregen aus Mist") und Hate Speech (übersetzt aus dem Englischen: "Hassrede") bedeuten im Wesentlichen die Verletzung der Persönlichkeitsrechte einer Person. Dabei handelt es sich um eine massive Ansammlung von herabwürdigenden und beleidigenden Aussagen gegenüber Einzelpersonen oder ganzen Gruppen.

Das Verfassen oder die Vorbereitung von Hate Speech oder Shitstorms sind häufig mit digitalen Medien und sozialen Netzwerken verbunden. Die Anonymität eines Onlineprofils oder der Schutz durch ein Pseudonym ermutigt dazu, Inhalte zu verbreiten, die im persönlichen Umgang weniger verbreitet wären.

Diese Verbreitungswege schützen die Verfasser manchmal so weit, dass sie zu schwerwiegenden Beleidigungen und Diffamierungen führen, die sogar Drohungen mit dem Tod oder körperlichen Schäden beinhalten können. Für die Empfänger solcher Angriffe ist es zusätzlich belastend, da diese Inhalte einem breiten Publikum zugänglich sind und daher eine große Wirkung entfalten.

Eine weitere Form von Hass im Internet sind sogenannte Hate Pages (übersetzt aus dem Englischen: "Hassseiten"). Diese Seiten dienen dem Zweck, Einzelpersonen oder Gruppen zu beleidigen oder zu diffamieren. Dieses Phänomen tritt nicht mehr ausschließlich bei öffentlichen Personen, sondern aufgrund der enormen Reichweite des Internets und sozialer Netzwerke bei verschiedenen Personen auf.

Wie kann man dem entgegenwirken?

Empfänger solcher beleidigenden und diffamierenden Inhalte können sich rechtlich verteidigen.

Es hat sich gezeigt, dass schnelles Handeln in solchen Situationen unerlässlich ist, da sich rechtswidrige Inhalte rasch verbreiten.

Es ist ratsam, gegen alle Verfasser von Hate Speech und Shitstorms möglichst schnell und konsequent vorzugehen, um die Löschung dieser rechtswidrigen Inhalte zu erwirken und ihre Verbreitung zu stoppen. Die Identifizierung oft anonymer Verfasser war in der Vergangenheit eine Herausforderung für Strafverfolgungsbehörden, jedoch hat der Gesetzgeber Mittel wie das Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG) bereitgestellt. Dies ermöglicht Auskunftsansprüche gegen Plattformbetreiber, die Informationen über Benutzer sammeln und speichern, um bei der Identifizierung der Verfasser zu helfen. Direkter Kontakt mit den Betreibern von Internet-Plattformen wie Meta (ehemals Facebook, Instagram, Twitter, TikTok usw.) zeigt ebenfalls Erfolge. Diese Betreiber sind verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu löschen.

Es ist ratsam, die Polizei zu kontaktieren und eine Strafanzeige zu erstatten oder einen Strafantrag zu stellen. Dies ist nicht nur für strafrechtliche Maßnahmen wichtig, sondern auch, um im zivilrechtlichen Verfahren Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Gleiches gilt für Hate Pages. Viele Nutzer solcher Seiten glauben, dass die Anonymität des Internets sie vor rechtlichen Konsequenzen schützt. Dies ist jedoch in den meisten Fällen nicht der Fall, da die Inhalte solcher Hate Pages strafrechtlich verfolgt werden können.

Was kann der Empfänger tun?

  • Rechtlichen Beistand suchen
  • Strafanzeige erstatten / Strafantrag stellen - Täterermittlung
  • Indizien sammeln, die auf die Identität des Täters hinweisen könnten (z. B. Fotos, Verlinkungen usw.)
  • Klage auf Auskunftsanspruch gegen die Social-Media-Plattform einreichen
  • Das Erstatten einer Strafanzeige oder eines Strafantrags bei der Polizei ist in der Regel kostenfrei.

Wenn zusätzliche Unterstützung gewünscht wird, kann ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mandatiert werden, um eine entsprechende Strafanzeige bei der Polizei zu stellen. Dadurch wird der Sachverhalt verstärkt und kann die Erfolgschancen bei der Polizei verbessern. Außerdem ermöglicht es dem Rechtsanwalt, die Ermittlungsakte einzusehen und tiefergehende Einblicke in die Ermittlungen zu erhalten.

Wir stehen Ihnen bei allen notwendigen Schritten zur Seite und unterstützen Sie: Kanzlei Gutes Recht | Frankfurt (kanzlei-gutes-recht.de)

Foto(s): canva.com


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