Bankenaufsicht BaFin warnt vor unseriösen Festgeldangeboten

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Benjamin Hasan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. In seiner mehr als zehnjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt vereint er die Expertise eines prozesserfahrenen Fachanwalts für Bankrecht mit der eines Chief Compliance Officers (CCO) und Aufsichtsrats aus der Bankenbranche. Medien (z.B. N-TV, Zeit online, Handelsblatt, Börsenzeitung und Immobilienzeitung, etc.) vertrauen seiner Expertise.

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Betrüger wittern fette Beute bei Festgeldanlegern

Vergleichsportale und Internetforen ermöglichen Anlegern, gute Konditionen für ihr Festgeld zu finden. Viele Angebote sind jedoch nicht seriös. In immer mehr Fällen landet das eingezahlte Geld auf dem Konto von Betrügern und die geprellten Kunden erkennen, dass sie bei einer Drittbank, die nichts mit dem Betrug zu tun hat, ein Konto eröffnet haben. Zu Opfern der Betrüger werden Sparer und Drittbanken gleichermaßen. Denn die Anleger versuchen, sich bei Banken schadlos zu halten, nachdem das Festgeld ins Ausland abgeschöpft wurde.

Die BaFin informiert über die Vorgehensweise der Betrüger

  • Ein Festgeldkonto müssen Sie grundsätzlich immer persönlich eröffnen. Das gilt auch für Konten, die im europäischen Ausland geführt werden.
  • Wenn ein angeblicher Berater oder Vermittler per E-Mail, am Telefon oder auf einer Web-Plattform erklärt, dass er für Sie ein Konto bei einer Partnerbank im Ausland eröffnet, auf welches Sie den Anlagebetrag überweisen sollen, ist das ein klares Zeichen für ein betrügerisches Angebot.
  • Ihr eingezahltes Geld landet dann nicht auf Ihrem vermeintlichen Konto, sondern auf dem Konto des Betrügers. Bei der Ihnen übermittelten IBAN handelt es sich nicht um die IBAN Ihres neuen Festgeldkontos, sondern um die Kontonummer des Betrügers.
    (Quelle: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Finanzbetrug/Anlagebetrug/UnserioeseFestgeldangebote/verbraucher_unserioese_festgeldangebote_node.html)

Wie gehen Betrüger vor?

Die Betrüger veranlassen Interessenten dazu, in einem Antragsformular ihre vollständigen Daten einzugeben. Gleichzeitig wird im Hintergrund durch die Betrüger den Kontoeröffnungsprozess bei der Bank, die mit den Betrügern regelmäßig nichts zu tun hat, mit den nun bekannten Daten der Interessenten gestartet – bis es zur Legitimation mittels Videoident, Postident etc. kommt. Sodann wird Post-Ident zur Legitimation ausgewählt. In diesem Zuge erhält derjenige, der das Girokonto eröffnen möchte, einen Post-Ident-Coupon per E-Mail zugesendet, welchen er in einer Postfiliale vorzeigen kann, um sich zu legitimieren. Dieser Post-Ident-Coupon wird an die Interessenten (Opfer) versendet. Mittels des Post-Ident-Coupons legitimiert sich das Opfer dann.

Viele Anleger ignorieren bereits hier, dass die Bank, bei der sie ein Konto eröffnen, nicht die Bank ist, welche die Betrüger in der Vertragsanbahnung als (vermeintliche) Kooperationsbank genannt haben.

Betrüger schicken Anlegern täuschend echte Antragsformulare

Opfer der Festgeldbetrugsmasche erhalten Antragsformulare, die in vielen uns vorliegenden Fällen täuschend echt aussehen. In vielen Fällen wird eine angebliche Partnerbank genannt, bei der das Geld auch durch die Einlagensicherung geschützt sei. Es kann auch vorkommen, dass Sie auf eine angebliche Seite der Partnerbank geleitet werden, um dort einen Antrag auszufüllen und angeblich ein Festgeldkonto zu eröffnen. 

Wir erwirken Urteile, die man gerne zitiert

Benjamin Hasan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. In seiner mehr als zehnjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt vereint er die Expertise eines prozesserfahrenen Fachanwalts für Bankrecht mit der eines Bank Managers. Im Falle des Kapitalanlagebetrugs zeigt er rechtliche Handlungsmöglichkeiten auf. Er hat bereits zahlreichen Opfern dieser Betrugsmasche dabei geholfen, Ansprüche durchzusetzen oder abzuweheren. Denn auch Banken, die von Betrügern für die Festgeldbetrugsmasche missbraucht werden, wehren sich zu Recht erfolgreich gegen Ansprüche von Anlegern, die wahllos einen Beklagten für ihre Ansprüche suchen. 

Für unsere Anwälte ist unerheblich, ob es sich in Ihrem Fall um ein Millionenvermögen oder um die Haushaltskasse handelt, ob die Betrüger in Deutschland, Belgien, Luxemburg, Malta, Zypern oder UK ansässig sind. Wir kämpfen für unsere Mandanten bundesweit und europaweit mit größtem Einsatz und freuen uns, wenn andere Anwälte die Urteile zitieren, die wir erwirkt haben.


Foto(s): Michael Kyprianou & Co LLC

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