Bankgebühren zurück und Widerruf um günstige Zinsen zu erreichen in 2015!

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Unzulässig berechnete Bearbeitungsgebühren zurückfordern? In 2015 gilt: erst Recht!

Alles vorbei? Nein. Das glauben wir nicht. Warum? Ganz einfach. Auch verjährte Ansprüche auf Rückforderung von Bankgebühren, die zu Unrecht von der Bank berechnet wurden, können zurückgefordert werden. Der Bundesgerichtshof hatte bereits 2011 entschieden, dass Banken grundsätzlich nicht berechtigt sind, für den Abschluss des Vertrages oder Handlungen, welche sie ausschließlich im eigenen Interesse anlässlich des Abschlusses oder der Änderung eines Darlehensvertrages erbringen, Kosten zu berechnen. Warum? Ganz einfach. Weil es ureigenes Interesse der Bank ist, Darlehen abzurechnen oder den Vertrag abzuschließen. Damit erledigt sie nichts für den Kunden, der deshalb nach Ansicht des BGH unangemessen benachteiligt wird, soweit die Banken-AGB in diesen Fällen einen Kostenanfall zu Lasten des Kunden vorsehen.

Blöd nur, dass aus Sicht des BGH mit seiner Entscheidung im Kalenderjahr 2011 alles klar war. Damit läuft dann eine 3-Jahresfrist die am 31.12.2014 geendet hat. Also, wer nicht letztes Jahr Klage eingereicht oder Mahnbescheid beantragt hatte hat Pech? Nein nicht ganz. Wenn Ihr Darlehensvertrag noch läuft, sollten Sie die Aufrechnung mit Ihrer verjährten Forderung gegen das letzte Darlehenssaldo aussprechen und soweit sie Geschäftskunde bzw. Unternehmer sind den letzten Quartalsabschluss widersprechen.

Sie können nämlich noch mit verjährten Forderungen auch gegen ein Darlehenssaldo aufrechnen, da sich beide Forderungen in der Vergangenheit (im nicht-verjährten Zustand gegenüber gestanden haben).

Die Bank folgt Ihnen nicht? Dann beauftragen Sie uns. Oder eine andere Anwaltskanzlei!

Ebenso empfehlen wir – wie in 2014 zu prüfen zu lassen, ob Ihnen nicht ein Widerspruchsrecht zusteht. Durch dessen Ausübung können Sie ggf. in den Genuss kommen den alten Vertrag loszuwerden und damit von den jetzigen Zinsen zu profitieren. Dies betrifft i.d.R. in erster Linie Vertragsverhältnisse die im Zeitraum 2003-2008 aber auch später abgeschlossen wurden.

MJH Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Martin J. Haas meint: Üben Sie Ihr Recht aus. Wir haben die Lösungen für Ihren Fall.


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