Bankhaus Wölbern mit 6 Urteilen zur Rückabwicklung von finanzierten Fondsbeteiligungen verurteilt

  • 1 Minuten Lesezeit

In dem Anlageskandal rund um das sich inzwischen in Liquidation befindliche Bankhaus Wölbern machen sechs von der Düsseldorfer Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mzs Rechtsanwälte erstrittene Urteile vielen Anlegern Hoffnung auf die Rettung ihres investierten Kapitals.

Den mzs Rechtsanwälten ist es mit Urteilen des LG Hamburg (Urteile vom 07.01.2015 – 301 O 96/14; 30.07.2015 – 330 O 66/15 und 330 O 67/15; 02.10.2015 – 330 O 129/15), des LG Aachen (Urteil vom 17.03.2015 – 10 O 149/14) und des LG Wuppertal (Urteil vom 01.07.2015 – 3 O 56/15) gelungen, die vollständige Rückabwicklung der zur Finanzierung von Fondsbeteiligungen aufgenommenen Darlehensverträge zu erreichen. Möglich wurde dies durch den Widerruf der Darlehensverträge auf Grundlage nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrungen. Da es sich bei dem Darlehensvertrag und der Fondsbeteiligung jeweils um verbundene Geschäfte handelte, führte der Widerruf des Darlehensvertrages gleichzeitig zur Rückabwicklung der Fondsbeteiligung. Folge: Der Darlehensnehmer wird von der Darlehensverpflichtung befreit, erhält sämtliche an die Bank geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen zurück und darf die Fondsbeteiligung an das Bankhaus Wölbern übertragen. Gleichzeitig hat der Anleger einen Anspruch auf Erstattung des aus eigenen Mitteln an den Fonds gezahlten Eigenanteils. Zudem wurde den Anlegern jeweils auch ein Anspruch auf Verzinsung von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zugesprochen.

Da das Bankhaus Wölbern ihre Berufung gegen das Urteil des LG Wuppertal vom 01.07.2015 – 3 O 56/15 – inzwischen zurückgenommen hat, wird dieses Urteil in Kürze rechtskräftig.

Rechtsanwalt Arne Podewils LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der die positiven Urteile erstritten hat: „Das Verbundgeschäft lässt sich im Regelfall unschwer nachweisen, so dass sich viele weitere Geschädigte Hoffnungen auf eine Rückabwicklung der fehlgeschlagenen Investitionen machen dürfen“.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Thomas Meschede

Beiträge zum Thema