Wirecard-Pressevorwürfe: Sparkasse einigt sich mit Kunden - Verjährung zum Jahresende

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Sparkasse einigt sich in Präzedenzverfahren mit Anlegern

Wie wir in einem früheren Beitrag berichtet hatten (hier), hatte das Landgericht Chemnitz mit einem von unserer Kanzlei erstrittenen Urteil vom 3. Mai 2022 entschieden, dass die Erzgebirgssparkasse unseren Mandanten auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung haftet, weil der Anlageberater die negative Berichterstattung zur Wirecard AG in der anerkannten Wirtschaftspresse verschwieg. Die Sparkasse ging in Berufung, musste in der 2. Instanz aber mit den Klägern einen Vergleich abschließen. 

Sparkasse einigt sich auf Erstattung von rund 70 % der Klageforderung

Nachdem die Sparkasse Berufung gegen das Urteil zum Oberlandesgericht Dresden eingereicht hatte, kam es zu einer mündlichen Verhandlung, in welcher die Sparkasse einer vergleichsweisen Zahlung von € 30.000,00 gegen Erledigung der geltend gemachten Ansprüche zustimmte. 

Verjährung zum Jahresende

Zahlreichen weiteren Anlegern, die auf Empfehlung von Banken und Sparkassen in Zertifikate auf Wirecard-Aktien investiert haben, dürften ebenfalls Schadensersatzansprüche zustehen. Wir halten die seit Februar 2019 in einer Vielzahl von uns vorliegenden Pressebeiträgen im Handelsblatt und der F.A.Z. veröffentlichten Presseberichte zu Unregelmäßigkeiten bei Wirecard für klar aufklärungspflichtig. Sofern der Anlageberater diese Berichte unerwähnt ließ, steht den Anlegern ein Anspruch auf Rückabwicklung des Erwerbs der Zertifikate zu. 

Zum Ende des Jahres 2023 droht die Verjährung der Ansprüche. Daher sollten betroffene Anleger zur Durchsetzung ihrer Ansprüche nun sehr kurzfristig Kontakt mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufnehmen.

Als Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten wir zahlreiche Investoren, die als Folge der Wirecard-Insolvenz erhebliche Verluste erlitten haben. 

Rechtsanwalt Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, und sein Team der mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf stehen Geschädigten noch bis zum 13.12.2023 für eine kostenlose und unverbindliche Beratung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten zu Verfügung.

Die Kanzlei ist telefonisch unter 0211-69002-68 oder per Mail unter info@mzs-recht.de erreichbar.

Über die Kanzlei

mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB ist eine Fachkanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht, die private und institutionelle Investoren seit mehreren Jahrzehnten erfolgreich gegenüber diversen Akteuren am Kapitalmarkt vertritt. In den Jahren 2016 bis 2023 wurde die Kanzlei vom US-Verlag „Best Lawyer“ in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt durchgehend in die Liste der „Besten Anwälte Deutschlands“ im Bereich Kapitalmarktrecht aufgenommen.




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