Bankkonto ​geplündert? Fachanwalt ​hilft bundesweit

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Die Fallzahlen von EC-Kartenmissbrauch, Kreditkartenbetrug, Phishing etc. steigen weiter enorm an. 


Dies macht sich auch in der anwaltlichen Praxis von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser bemerkbar. 

Gerade in den letzten drei Jahren, so Rechtsanwalt Eser, sind hier die Fallzahlen geradezu explodiert. 

Nach der Vermutung von Rechtsanwalt Eser spielen hier auch eine Vielzahl von Datenskandalen bei Banken und Sparkassen eine Rolle.

Die so erbeuteten Daten werden in verschiedenste Art und Weise für perfide Attacken auf Bank- und Kreditkartenkunden missbraucht.


Auch die Verbraucherzentralen warnen seit Jahr und Tag über die immer raffinierteren Betrugsmaschen im Netz.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Eser, 20 Jahre Berufserfahrung, sollten  geschädigte Bankkunden jedoch nicht die Hoffnung aufgeben und den juristischen Nahkampf mit den Banken und Sparkassen nicht scheuen.

Denn die Chancen stehen im Einzelfall nicht schlecht, dass der Zahlungsdienstleister also die Bank bzw. Sparkasse, die betrügerisch abgebuchten Beträge wieder zurückerstatten muss.


Neben der Tatsache dass immer mehr Gerichte die Banken- und Sparkassen, sowie Kreditkartenunternehmen, auf Rückzahlung verdonnern, häufen sich auch die Fälle, in denen die Zahlungsdienstleister auf außergerichtliche Aufforderungsschreiben die Ansprüche anerkennen und eine Rücküberweisung tätigen, zuletzt bei einer bundesweit tätigen Grossbank, so Rechtsanwalt Eser. 

Nach der Rechtsauffassung von Rechtsanwalt Eser ist nämlich die Gesetzeslage eindeutig, denn gemäß § 675 u BGB ist nämlich der Zahlungsdienstleister (ZDL) im Falle eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs  von Gesetzes wegen verpflichtet, dem Zahler den Betrag durch Buchung einer entsprechenden Gutschrift wieder gut zu schreiben also den abgebuchten Bertrag zurück zu erstatten.

Nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser,20  Jahre Berufserfahrung,  kommt es aber dennoch häufig vor, dass Zahlungsdientsleister bzw. Kreditkartenunternehmen ihren Kunden, die Opfer von Online-Kreditkartenbetrug geworden sind, die Rückerstattung der abgebuchten Beträge grundlos  verweigern.

In solchen Fällen sollte ein auf Bankrecht spezialisierter Fachanwalt aufgesucht werden. Denn die Rechtslage ist zunächst auf Seiten des geschädigten Bankkunden.

Unserer Kanzlei begleitet EC-Karten- und Kreditkartenmissbrauchsfälle bundesweit!

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Wenn insoweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, führen wir für Sie auch kostenfrei die Deckungsanfrage durch.

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Foto(s): Kemal Eser

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